Ein Gesims krachte ab und riss einen Oststeirer mit in die Tiefe.
Ein Zimmerermeister sowie ein Zivilingenieur aus der Steiermark haben sich am Freitag am Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten müssen. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Sicherheitsmaßnahmen auf einer Baustelle in Graz verabsäumt zu haben. Infolge dessen war ein Arbeiter rund 14 Meter in die Tiefe gestürzt. Er ist seither berufsunfähig. Die Männer erklärten sich für nicht schuldig. Die Verhandlung wurde vertagt.
Arbeiter berufsunfähig
Der Unfall passierte am 8. April
dieses Jahres in der Grazer Grillparzerstraße. Mehrere Arbeiter dürften auf
ein vermeintlich tragfähiges Gesims gestiegen sein. Plötzlich krachte dieses
aber in die Tiefe und riss einen 31-jährigen Oststeirer mit sich. Er erlitt
Pfählungs- und Schnittverletzungen, ein Schädelhirntrauma sowie zahlreiche
Quetschungen und multiple Prellungen. Die Ärzte attestierten ihm in Folge
Berufsunfähigkeit.
Vor Gericht meinte der 46-jährige Zimmerermeister und Inhaber der Baufirma, dass er das Gesims beim Dachausbau im vierten Stock für tragfähig hielt. "Es ist aber ein ungeschriebenes Gesetz, dass man Gesimse nicht betreten darf," so der Erstangeklagte. Deshalb habe er auch seinen Mitarbeitern gesagt, dass sie nicht darauf treten sollen. Die Bauleute konnten sich jedoch vor Richter Karl Buchgraber an keine solche Anweisung erinnern. Der 46-Jährige verteidigte sich auch damit, dass die Firma, die ihm den Auftrag gab, die Arbeiten auf dem Gerüst und Gesims erlaubt hätten. Ob ein Statiker dies geprüft habe, konnte der Angeklagte nicht sagen.
Kein Arbeitsgerüst
Der 66-jährige Zweitangeklagte, der als
Sicherheitsbeauftragter auf der Baustelle tätig war, erklärte, dass die
Arbeiten laut Plan erst gar nicht außerhalb des Gebäudes, sondern von innen
hätten gemacht werden müssen. "Ich habe nicht gesehen, dass Arbeiter jemals
am Gesims gestanden sind, dass würde mich schmerzen, denn darauf darf man
einfach nicht stehen," beteuerte der Zivilingenieur. Zudem sei das Gerüst
ein Schutz- und kein Arbeitsgerüst gewesen, was bedeute, dass Bauleute
eigentlich nicht darauf hätten klettern dürfen.
Um einen Statiker und den Bauherrn als weitere Zeugen zu laden, wurde der Prozess vertagt.