Coup aus Liebe
Bankraub-Opa zu 4 Jahren verurteilt
08.12.2009
Aus Rücksicht auf seine Krankheit bekam Karlheinz F. (65) einen Blitzprozess: Er muss vier Jahre hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Seine Anwältin brach beim Plädoyer in Tränen aus.
Ein 65-jähriger Pensionist musste sich am Donnerstag wegen eines Bankraubes im Grazer Straflandesgericht verantworten. Der Mann hatte vor genau einem Monat einen bewaffneten Überfall verübt, weil er Geld für seine schwer kranke Freundin benötigte. "Ich hab es nicht für mich gemacht", beteuerte er immer wieder. Der Schöffensenat fand eine Haftstrafe von vier Jahren für angemessen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tat nicht geleugnet
Der Pensionist hatte von Anfang an keinen
Versuch gemacht, die Tat vom 9. November dieses Jahres zu leugnen. Er war
mit einer geladenen Waffe in eine Bank gegangen und hatte zur Angestellten
gesagt: "Das ist ein Überfall". Als diese völlig fassungslos
den unmaskierten älteren Mann anstarrte und nicht gleich reagierte, setzte
er nach: "Das ist aber ernst". Schließlich gab ihm die Frau 15.000
Euro und er sagte "das reicht schon" und ging weg. Der
Filialleiter nahm die Verfolgung auf, borgte sich von einem Straßenarbeiter
ein Handy und rannte weiter. Der Räuber bemerkte nichts von seinen
Verfolgern - der Arbeiter rannte mittlerweile seinem Handy nach, der
Bankangestellte dem Geld - und stieg seelenruhig in den Bus. Im Seniorenheim
wurde er bereits wenige Stunden später verhaftet.
Multiple Sklerose
Der 65-jährige beteuerte, er habe mit dem Geld
nur seiner an multipler Sklerose leidenden Freundin helfen wollen. "Es
gibt da eine Hanftherapie, die aber nicht bezahlt wird", schilderte er
vor Gericht. Dafür hätte er aber ein Privatgutachten eines Arztes gebraucht: "Ich
will ja nicht in den Geruch des Rauschgiftlers kommen", meinte er. Um
das alles bezahlen zu können, habe er sich mit der Waffe in die Stadt
aufgemacht. "Ich hab gedacht, riskierst es halt", so der
Angeklagte. "Viel gedacht werden Sie nicht haben, sonst hätten Sie sich
maskiert", so Richter Erik Nauta.
Anwältin brach in Tränen aus
Anwältin Christine
Lahnschützer appellierte bei ihrem Schlussplädoyer unter Tränen an die
Schöffen, doch die gute Absicht ihres Mandanten zu berücksichtigen. Der
Schöffensenat ging mit vier Jahren Haft immerhin ein Jahr unter die
Mindeststrafe von fünf Jahren, eine auch nur teilbedingte Verhängung stand
aber nicht zur Diskussion. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.