Graz

Boa in Küche des Besitzers gefunden

29.07.2010

Die Würgeschlange wurde hinter einem der Kästen entdeckt. Das Tier war nie aus der Wohnung des Besitzers geflüchtet.

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"Amanda", die seit Sonntag in Graz-Liebenau abgängige Boa Constrictor, ist am Donnerstag laut Polizei "wohlauf" in der Küche hinter einem der Kästen in einem Zehn-Zentimeter-Schlitz von einem Sachverständigen gefunden worden. Das Tier war - entgegen der Vermutung der vergangenen Tage - demnach nie aus der Wohnung ihres 52-jährigen Besitzers geflüchtet. Das behördliche Verfahren gegen den Grazer Schlangenliebhaber wird aber durchgezogen. Ihm war der ganze Wirbel am Donnerstag "etwas peinlich".

Wohnung mehrmals durchsucht
Obwohl an den ersten beiden Tagen die Einsatzkräfte mehrmals die Wohnung in der Liebenauer Hauptstraße in der Nähe des Magna-Steyr-Werkes erfolglos durchsucht hatten und angenommen wurde, dass sich das Tier durch die gekippte Balkontür aus dem Staub gemacht hat, wollte Sachverständiger Werner Stangl am Donnerstag "noch einmal von vorne anfangen". Nach dem Tipp eines weiteren Schlangenexperten, der sich am Donnerstag den Balkon, über den das Reptil geflüchtet sein soll, ansah, wurde ein weiteres mal die Wohnung des 52-Jährigen auf den Kopf gestellt - und man wurde fündig.

Hasen-Mahlzeit
"Amanda" hatte sich nach ihrer Hasen-Mahlzeit am Sonntag ein warmes Plätzchen zum Verdauen gesucht und fand in der Küche hinter einem Kasten ein lauschiges Eck. Dort lag das Tier bis Donnerstag - gegen 13.00 Uhr fand sie Stangl. Der Boa gehe es laut Polizei gut. Sie bleibt nun vorerst bei ihrem Besitzer. Am Freitag oder Montag soll der Grazer aber Besuch vom Veterinäramt bekommen, das die Meldung des Tieres sowie die Haltungsbedingungen prüft.

Gefahr
Peter Fürst, Leiter des Veterinärreferats der Stadt Graz, erklärte, dass im Falle einer verabsäumten Meldung ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Landessicherheits- und dem Bundestierschutzgesetz eingeleitet werde. Er begründete das damit, dass zum einen die Schlange als Wildtier nach dem Tierschutzgesetz gemeldet und zum anderen auch wegen der Gefährlichkeit der Boa um eine Bewilligung nach dem Landessicherheitsgesetz angesucht hätte werden müssen. Insgesamt droht dem Besitzer damit eine Höchststrafe von 15.000 Euro, die jedoch nur dann ausgesprochen wird, wenn auch arge Tierquälerei vorliege, so der Experte.

Das Veterinäramt werde beim Hausbesuch auch prüfen, wie die Haltungsbedingungen für die Boa an Ort und Stelle sind. Ist das Terrarium zu klein, werden Auflagen gestellt, die der Schlangenbesitzer erfüllen muss. Dieser jedoch meinte am Donnerstag, dass er "Amanda" an einen Zoo oder Tierpark abgeben wolle. Er freute sich zwar, dass die Würgeschlange wieder aufgetaucht ist, jedoch sei ihm der "Wirbel etwas peinlich". Er meinte außerdem, dass übertrieben wurde, da die Boa seiner Meinung nach nicht so gefährlich ist.

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