Graz:

Chirurg wegen Stalking verurteilt: Zehn Monate teilbedingt

25.01.2013

Nach Verhandlung enthaftet - Urteil nicht rechtskräftig:

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Ein Chirurg ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Stalking zu zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann wollte nicht wahrhaben, dass die Beziehung zu seiner Freundin beendet war und bombardierte sie mit SMS und Anrufen. Außerdem soll er ihr Auto beschädigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich wollte nicht wahrhaben, dass meine große Liebe vorbei ist", rechtfertigte sich der Angeklagte. Er soll seine Ex-Freundin nicht nur Hunderte Male angerufen, sondern ihr auch dauernd SMS geschickt und die Reifen ihres Autos zerstochen haben. Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig.

Nach 27 Jahren Ehe war der Chirurg 2006 geschieden worden. In der Frau, die er 2010 kennenlernte, sah er seine "zweite große Liebe", der er bereits beim ersten gemeinsamen Wochenende in Salzburg in einer Kirche ewige Treue versprach. Es folgte eine gemeinsame Zeit mit Reisen und Einkäufen, doch im Herbst 2011 machte sie Schluss. "Verschwind' aus meinem Leben", war eigentlich eine recht eindeutige Aufforderung.

Daraufhin bombardierte sie der Arzt mit Anrufen von insgesamt sieben Wertkartenhandys, schickte ihr - auch obszöne - SMS und zerstach ihre Autoreifen. "Ich wollte wieder Kontakt mit meiner großen Liebe", gab er an, was ihm Staatsanwältin Barbara Schwar aber nicht glaubte. Sie hatte auch Körperverletzung angeklagt, weil die Frau durch die beharrliche Verfolgung psychische Schäden erlitten haben will. Das bestritt der Mediziner: "Ich wollte sie in keiner Weise verletzen, nur zurückhaben."

Auch das beschädigen des Autos bestritt er. Der Richter wies ihn darauf hin, dass ein Geständnis auch in diesem Faktum durchaus nützlich sein könnte. "Ich gebe die Sachbeschädigung zu, wenn es mir nützt", kam es schließlich vom Angeklagten. "Wie soll ich das jetzt protokollieren?", fragte sich Richter Helmut Wlasak. "Wie wäre es, wenn wir es so protokollieren, wie es tatsächlich war? Es spricht ja nichts dagegen", so Verteidiger Ralph Forcher maliziös.

Als Zeugin war noch die gemeinsame Putzfrau des Angeklagten und des Opfers geladen. Sie gab an, dem Arzt gegen 300 Euro die neue Handynummer der Frau gegeben zu haben. "Ich wollte mit ihr besprechen, ob es nicht doch eine Zukunft gibt", so der Beschuldigte. Als er das ausführlich erläutern wollte, gebot ihm sein Anwalt energisch Einhalt: "Herr Professor, ich bin nicht ihr Verteidiger, weil ich so schön bin, sondern weil ich gut bin", drang er auf die Befolgung seiner Anweisungen.

Der Chirurg wurde zu zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt, der unbedingte Teil in Höhe von drei Monaten ist durch die Untersuchungshaft bereits abgesessen. Der Arzt wurde darum nach der Verhandlung enthaftet. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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