Urteil ist nicht rechtskräftig

Doppelter Femizid: Lebenslange Haft für 24-Jährigen

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Ein 24-Jähriger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an einer 41-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Der Mann gestand, dass er sie mit einer Vielzahl an Scherenstichen getötet habe, ehe er in ihrer Wohnung einen Brand gelegt hat. Er wurde zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen ihn werden auch Ermittlungen wegen eines zweiten Mordes in Zürich geführt, den er auch gestanden hat.

Nachdem es in der Wohnung der 41-jährigen Grazerin in der Nacht auf den 7. Februar 2022 gebrannt hat und ihre Leiche auf dem Sofa gefunden wurde, hatte es rasch den Verdacht gegeben, dass das Feuer gelegt wurde, um möglicherweise einen Mord zu vertuschen: Die Frau wies zahlreiche Einstichverletzungen auf. Rund eineinhalb Tage später wurde der heute 24-Jährige festgenommen. Er soll die Nacht vor dem Brand mit der Frau verbracht und sie anschließend getötet haben. Schon bei den ersten Befragungen gestand der Rumäne, dass er sie getötet hat. Sein Motiv: "Hass auf Frauen". Wenig später wurde auch die Leiche einer Frau in Zürich gefunden. Der Verdächtige gestand während seiner Untersuchungshaft, auch dafür verantwortlich zu sein.

Ergebnisse der Ermittlungen seien eindeutig

Beim Prozess in Graz wurde allerdings nur der Fall in der steirischen Landeshauptstadt verhandelt, unterstrich die Staatsanwaltschaft. Die Schweizer Behörden werden noch ein eigenes Verfahren gegen den Mann führen. Staatsanwältin Eva Pachernigg warnte die Geschworenen zu Prozessbeginn: "Es war eine sehr schreckliche Tat. Sie werden mit menschlichen Abgründen und schlimmen Bildern konfrontiert." Die Ergebnisse der Ermittlungen seien eindeutig. Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte sie nicht.

Der Verteidiger des 24-Jährigen fasste sich kurz: "Er wird die Verantwortung übernehmen. Es tut ihm leid, was passiert ist." Der Rumäne habe eine schwere Kindheit gehabt, habe Alkohol getrunken und Drogen genommen. Das sei keine Entschuldigung, aber er erhoffe sich dadurch ein milderes Urteil.

Der Beschuldigte beantwortete alle Fragen ruhig und emotionslos: Er habe die Frau vorher nicht gekannt. Sie habe ihn am Abend des 6. Februar 2022 am Grazer Hauptbahnhof gefragt, ob er ihr Zigaretten und Alkohol kaufe. Das machte er und sie lud ihn zu sich in die Wohnung ein.

Staatsanwältin sprach von einem "Overkill"

Der 24-Jährige schilderte, dass er einvernehmlichen Sex mit der Frau hatte, sie danach aber einschlief: "Ich habe mich aufgeregt, weil sie eingeschlafen ist. Ich habe sie probiert zu wecken." Als das nicht gelang, habe er sie plötzlich töten wollen. Er suchte nach einem Messer, fand eine Schere und stach so oft zu, bis ihn die Kraft verließ, gab er bei den Vernehmungen an. Die Staatsanwältin sprach von einem "Overkill".

Der Angeklagte gestand, dass er danach ein Feuer gelegt hat und die Wohnung verließ. Seine Jacke blieb aber zurück. Das Kleidungsstück und die Videoaufzeichnungen vom Hauptbahnhof überführten den Mann rasch. Vor Gericht gab er zu, dass er die 41-Jährige in dem Moment töten wollte. Er habe sich gekränkt gefühlt, weil sie Zigaretten und Alkohol vom ihm wollte. Das habe ihn an seine frühere Frau erinnert, die ihn ausgenutzt und verlassen habe und auf die er immer noch wütend sei. "Wenn ich trinke, kommen die Erinnerungen hoch", sagte er.

Die Gerichtsmedizinerin schilderte, dass auf das Opfer Dutzende Male eingestochen wurde. Der Tod trat durch Verbluten ein. Angesichts der schwerwiegenden Verletzungen meinte sie, dass ein "massiver Kraftaufwand" durch den Täter nötig war.

"Grundlagen der Zurechnungsfähigkeit" seien gegeben gewesen

Psychiaterin Adelheid Kastner beschrieb anschließend detailliert die Biografie des Angeklagten, denn in ihr seien die Hintergründe für die Tat zu suchen. Er sei "unter maximal furchtbaren Verhältnissen aufgewachsen", mit alkoholkranken Eltern und einem frühen Leben auf der Straße. Er sei wie ein Dampfkochtopf, "der irgendwann explodieren muss". Sie habe nur "wenige funktionsfähige Anteile" in seiner Persönlichkeit gefunden. Eine lange therapeutische Behandlung seiner ausgeprägten Persönlichkeitsstörung sei nötig, deren Ausgang aber offen. Trotz seines Alkohol- und Drogenkonsums seien zum Tatzeitpunkt "die Grundlagen der Zurechnungsfähigkeit" gegeben gewesen.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nach kurzer Beratung schuldig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und wird in ein forensisch-therapeutischen Zentrum eingewiesen. Der Rumäne bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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