Ex-Freund erstochen
Drei Jahre Haft für Steirerin wegen Totschlags
25.09.2007
Die 29-Jährige erstach ihren Ex-Freund, den sie im Internet kennengelernt hatte, nach einem heftigen Streit. Urteil: Drei Jahre Haft.
Zu drei Jahren Haft wurde am Dienstagabend eine Obersteirerin von einem Geschworenensenat im Landesgericht Leoben verurteilt. Die Frau hatte heuer im Mai ihren Exfreund mit einem Messer erstochen, nachdem er sie zuvor tätlich angegriffen hatte. Die Beschuldigte war von Anfang an geständig gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Anklage "nur" Totschlag
Die Anklage lautete nur auf
Totschlag, da die Frau laut Staatsanwaltschaft in "allgemein begreiflicher
heftiger Gemütsbewegung" gehandelt hat. Die Obersteirerin, die geschieden
ist und zwei Kinder hat, hatte ihren Freund 2006 über das Internet kennen
gelernt. Einige Monate später zog das Paar zusammen. Als die Frau ungefähr
ein halbes Jahr später einen anderen Mann traf und ihre Beziehung beenden
wollte, wollte ihr Freund nichts von Trennung wissen. Er drohte mit
Selbstmord und wurde für kurze Zeit in die Grazer Nervenklinik Sigmund Freud
eingeliefert.
Alkohol
Am 18. Mai dieses Jahres erschien der Mann alkoholisiert
bei seiner nunmehrigen Ex-Freundin. Er ging auf sie los, schlug ihr mehrmals
ins Gesicht, warf sie auf den Boden und zerriss ihr das T-Shirt.
Anschließend holte er ein Messer aus der Küche, setzte es ihr an den Hals
und forderte sie auf, ihn zum Auto zu begleiten. Zuvor musste die Frau ihrem
Vater telefonisch bestätigen, dass alles in Ordnung sei. Doch der Vater
schöpfte Verdacht und fragte, ob er die Polizei rufen sollte, was die
Tochter mit "ja" beantwortete. Nach dem Telefonat kündigte der
Mann an, er werde die 29-Jährige jetzt umbringen. Da erfasste die Frau das
Messer und stieß es ihrem Ex-Freund in den Bauch. Als er bereits am Boden
lag, versetzte sie ihm noch weitere zwölf Stiche, die zum Tod des Opfers
führten.
Unter der Mindeststrafe
Die Geschworenen befanden die Frau für
schuldig, gingen mit der Strafe aber unter die Mindeststrafe von fünf
Jahren. Die 29-Jährige wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und erbat sich
Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht
rechtkräftig.
Angst
Die Frau hatte von Anfang an erklärt, sie hätte ihren
ehemaligen Lebensgefährten getötet, weil sie Angst um ihr Leben und das
ihrer Kinder gehabt hätte. Notwehr billigte ihr die Anklage nicht zu, da sie
laut Staatsanwalt mehrmals die Möglichkeit gehabt hätte, die Wohnung zu
verlassen, ohne dem Opfer die tödlichen Messerstiche zu versetzen.