Ein 34-Jähriger ist am Montag im Landesgericht Leoben wegen Totschlags an seiner Ex-Frau zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte sie im Jänner im Keller ihres Wohnhauses in Mürzzuschlag mit einem Steakmesser erstochen.
Der Mann gestand die Messerstiche, sein Verteidiger Bernhard Lehofer sprach aber von einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsregung". Die Geschworenen entschieden, dass es kein Mord, sondern Totschlag war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Die 34-jährige Frau war im Jänner mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen im Kopf- und Halsbereich im Keller jenes Mehrparteienhauses gefunden worden, in dem sie zusammen mit ihrem Ex-Mann gelebt hatte. Staatsanwältin Anika Maierhofer sprach zu Beginn des Prozesses von einer Tat, die von "unfassbarer Brutalität gekennzeichnet" gewesen sei. Die beiden hatten 2015 geheiratet, sich aber 2020 scheiden lassen, da die 34-Jährige dadurch mehr finanzielle Unterstützung für sich und ihre minderjährige Tochter vom Staat erhielt. "Am Papier" lebte der damals noch 33-Jährige bei seinen Schwiegereltern. Tatsächlich wohnte er aber stets mit seiner Ex-Frau zusammen und auch eine neuerliche Heirat sei geplant gewesen.
Ex-Frau verliebte sich in geflüchtete Afghanin
Das änderte sich aber, als die 34-Jährige in einer Asylunterkunft zu arbeiten begann und dort eine vierköpfige, afghanische Flüchtlingsfamilie kennenlernte. Als diese abgeschoben werden sollte, gewährte sie ihnen ab November 2022 in der gemeinsamen Wohnung in Mürzzuschlag Unterschlupf. Nach wenigen Wochen habe sich seine Ex-Frau aber in die Afghanin verliebt, schilderte die Staatsanwältin. Die beiden Frauen waren ab Anfang Jänner ein Paar.
Tochter (13) machte Horror-Fund
"Er konnte das Beziehungsende nicht akzeptieren", meinte die Anklägerin weiter. Daher habe er seine Ex-Frau am 24. Jänner in den Keller gelockt, um sie zur Rede zu stellen. Er soll aber, so die Anklage, ein Steakmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge sowie Papierrollen mit in den Keller genommen haben. Als sie ihm noch einmal sagte, dass es zwischen ihnen vorbei sei, "überkam ihn große Wut". Er "begann mit voller Wucht zuzustechen", schilderte Maierhofer. Die Frau verblutete, noch ehe ihre 13-jährige Tochter die Mutter im Keller fand.
Verteidiger Lehofer meinte, dass es nicht darum gehe, ob er die Tat begangen habe, "das steht außer Frage". Der Anwalt war überzeugt, dass sein Mandant in einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsregung" zugestochen habe. Er sei nämlich ein "untypischer Täter": "Er hatte keinen Plan gefasst." Das Messer sei schon im Keller gewesen.
"Ich hatte eine rosarote Brille auf"
Richter Robert Schwarzl fragte den Beschuldigten, wieso er es zuließ, dass eine vierköpfige Familie in die gemeinsame Wohnung einzieht: "Ich hatte schon Bedenken, ob das gut geht, aber ich gab aus Liebe nach", sagte er. Er habe alles für seine Ex-Frau getan, sie sei seine "große Liebe gewesen". Als dann die Afghanin auch noch im Schlafzimmer bei der 34-Jährigen schlief, weil sie Angst vor dem gemeinsamen Hund hatte, und er dafür auf der Wohnzimmercouch mit dem Mann der Afghanin zu liegen hatte, fragte der Richter: "Warum sagen Sie da nicht, dass die zu gehen haben, oder dass sie selbst gehen?" - "Ich hatte offenbar eine rosarote Brille auf", antwortete der gebürtige Wiener.
Gegen Neujahr machte seine Frau mit ihm Schluss und sagte, dass sie sich in die Afghanin verliebt habe, schilderte er. "Spätestens jetzt gehe ich doch, oder?", fragte ihn der Richter. "Ich war traurig und enttäuscht, dachte aber, dass sei nur kurzfristig und sie kommt wieder zu mir zurück."
Die Geliebte seiner Ex-Frau wurde anschließend als erste Zeugin gehört. Sie gab an, dass er sich am Tag der Tat anders als sonst verhalten habe: "Er ging ein paar Mal runter und wieder rauf." Sie könne aber nicht sagen, ob er da im Keller war. Außerdem habe er zwei Rollen Toilettenpapier mitgenommen und ihr sei aufgefallen, dass er in der Küche war. Ob er von dort ein Messer mitgenommen hatte, wusste sie aber nicht mit Sicherheit.
Geschworene sehen keinen Mord
Die Geschworenen waren der Ansicht, dass es kein Mord war. Sie erkannten einen Totschlag. Dafür wurde der 34-Jährige zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.