Grotesk
Er zahlte 50 Euro für einen Furz
09.09.2009
Ein Furz und seine Folgen: Seit einem 19-Jährigen eine 50-Euro-Strafe aufgebrummt wurde, herrscht Verwunderung über die steirische Exekutive.
Mit dem Landessicherheitsgesetz ist in der grünen Mark nicht zu scherzen – zumindest nicht in Frohnleiten. Das bekam der 19-jährige Hansi Sporer zu spüren, als er am 26. Juli mit seiner Clique ein Zeltfest in der 6.000-Einwohner-Stadt besuchte.
Denn der Jugendliche ließ einen „fahren“. Und bekam dafür eine Strafe
von 50 Euro aufgebrummt.
Es folgte Gelächter unter seinen Freunden.
Seit ÖSTERREICH-Kolumnistin Martina Rupp den Fall in ihrer ORF-Sendung
Konkret publik machte, aber auch Kopfschütteln: Was bringt einen Polizisten
dazu, eine solche Strafe auszustellen? Der betroffene Beamte selbst will
diese Frage trotz Bitte um Rückruf nicht beantworten. Vielleicht wird der
Fall aber relativiert, wenn man sich die Vorgeschichte anschaut. Und das war
ein Streit beim Zeltfest, im Rintpark in Frohnleiten.
Hansi Sporer – der als Konstrukteur von Kinderspielplätzen arbeitet – berichtet: „Es gab Streitereien zwischen einigen Jugendlichen und Securitys, irgendwann kam dann die Polizei.“ Es war schon 3.30 Uhr früh, die Stimmung war alkoholgeschwängert. Die beiden Beamten versuchten, die Situation zu beruhigen. „Ich selbst war mit meiner Freundin und acht Kumpels dort. Wir schauten nur zu.“
Polizisten fühlten sich bei der Amtshandlung gestört
Es
wurde gescherzt und gelacht – „Da ist mir plötzlich einer ausgekommen“. Wie
in der Strafverfügung angeführt wird, die Sporer einige Tage später per Post
bekam, führte „der Darmwind (Furz) zu großem Gelächter unter den
Anwesenden“.
Im Klartext: Offenbar fühlten sich die Beamten veräppelt, obwohl Sporer seinen Verstoß gegen den Anstandsparagrafen nach eigenen Angaben „nicht einmal selbst hörte“. Gelacht habe jedenfalls niemand.
Fest steht: Einer der Cops nahm ihn zur Seite und warnte ihn: Er solle die Leute nicht weiter „aufhussen“, sondern heim gehen.
Paragraf geschaffen, um andere Delikte zu ahnden
Was der Steirer
dann auch tat. Dass dennoch eine Strafe ins Haus flatterte, war eine völlige
Überraschung. Weil er „keine Scherereien haben wollte“, zahlte Hansi Sporer
die 50 Euro. Ein Fehler, finden Juristen: Denn der angewendete Paragraf 2
des Landessicherheitsgesetzes sei geschaffen, um jemanden zu bestrafen, der
etwa den Mittelfinger zeigt. „Das geschieht absichtlich, ein Furz kommt
einem aber einfach aus“, erklärt ein Anwalt, warum eine Berufung gute
Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
"Ich finde die Strafe einfach lächerlich" lef |