Gerichtsurteil
Erpresser gab sich im Chat als "Lena" aus
14.08.2012
Vorbestrafter 41-Jähriger erpresste Männer. Drei Jahre Haft für Steier.
Ein 41-jähriger Steirer ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Erpressung verurteilt worden, weil er sich im Internet als 15-jähriges Mädchen ausgegeben, ältere Männer geködert und anschließend "Schweigegeld" von ihnen verlangt hatte. Zwei Opfer erstatteten jedoch Anzeige. Der vorbestrafte Alkoholiker zeigte sich geständig und sprach von einem "Denkzettel", den er verpassen wollte. Er fasste drei Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Idee sei ihm im Vorjahr gekommen, nachdem ihm jemand im Internet-Chat erzählt hatte, dass sich viele Kinderschänder im Netz herumtreiben würden. Laut Staatsanwalt Johannes Winklhofer wollte er den Umstand für sich nützen, denn der Oststeirer ist hoch verschuldet. Daher habe er sich als 15-jährige Lena im Chat ausgegeben. Zwei Männer mittleren Alters fielen auf den 41-Jährigen herein und ließen sich auf sexuellen Schriftverkehr per Internet und SMS mit ihm ein. Auch Fotos wurden ausgetauscht, wobei der Angeklagte irgendein Bild eines Mädchens verwendete. "Sie schickten mir intime Fotos und wollten Sex mit mir", beschrieb der Steirer den Inhalt des Kontakts.
Als er den Opfern laut Staatsanwalt genug peinliche und möglicherweise auch strafbare Informationen entlockt hatte, lüftete er sein Geheimnis und sagte, er wolle von den Männern je 5.000 Euro überwiesen haben. Vor Gericht meinte sein Verteidiger zwar, dass er das Geld einer karitativen Einrichtung spenden wollte, doch Winklhofer und auch Richter Karl Buchgraber glaubten ihm nicht. Zur Überweisung kam es in beiden Fällen nicht. Die Männer erstatteten im Jänner 2012 Anzeige. Ende Mai wurde der Beschuldigte anhand seiner Handynummer ausgeforscht und verhaftet.
Der einschlägig vorbestrafte 41-Jährige gestand vor Gericht auch seine Alkoholabhängigkeit und meinte, dass er die erpresserischen Handlungen stets schwer betrunken begangen habe. Er habe den Männern einen "Denkzettel" verpassen wollen. Winklhofer zeigte jedoch kein Verständnis: "Was ist so schwer daran, zum Arzt zu gehen und um eine Entwöhnung anzusuchen? Sie sind nicht so arm, Sie sind ziemlich raffiniert. Dass Sie als großer Moralist auftreten, gefällt mir nicht." Zur Erpressung kamen auch noch gefährliche Drohungen. Eines der Opfer sagte vor Gericht, dass der Angeklagte mit einem Kopfschuss gedroht habe, wenn er das Geld nicht überweise: "Ich hatte Angst." Er forderte Schadensersatz.
Die Schöffen verurteilten den Oststeirer zu drei Jahren Haft und sprachen dem Opfer, das Angst hatte, 100 Euro zu. "Die Strafe ist ein Geschenk und relativ mild. Sie sollten die vielleicht letzte Chance nützen", so Buchgraber zum 41-Jährigen. Der nahm das Urteil nach Rücksprache mit seinem Verteidiger an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.