Impfstoff kann nicht ausgesucht werden
Erstes Bundesland sanktioniert jetzt "Impf-Taktiker"
14.04.2021Offenbar hatten in der Steiermark zuletzt viele ihre Immunisierungen verschoben.
Graz/Wien. Das Land Steiermark setzt "Impf-Taktiker" nun auf die lange Bank: Personen, die zwei Mal ihre vereinbarten Impftermine absagen oder gar nicht auftauchen, werden nun ganz nach hinten gereiht. Die anderen Bundesländer sind diesbezüglich humaner, so gibt es für Absagen oder Nichterscheinen bisher keine Konsequenzen, ergab ein Rundruf der APA. In Kärnten beispielsweise müssen sich jedoch Menschen, die Impftermine nicht wahrnehmen, wieder neu anmelden.
Offenbar hatten in der Steiermark zuletzt viele ihre Immunisierungen verschoben, weil sie mit AstraZeneca geimpft hätten werden sollen. Sie hofften beim neuen Termin auf das Vakzin von Biontech/Pfizer. Mit solchen Spekulationen soll nun Schluss sein, sagte Impfkoordinator Michael Koren am Mittwoch.
Damit dürften diese Personen wohl erst im Sommer an die Reihe kommen. In vielen Fällen werde Krankheit oder Urlaub als Grund für die Absage angegeben. Das sei bei der ersten Absage auch durchaus möglich, doch wenn dann auch der zweite Termin nicht wahrgenommen werden kann oder will, so ortet man in vielen Fällen als wahren Grund reines Taktieren seitens der Impfwilligen.
Keine Auswirkungen bei Absagen in anderen Bundesländern
Wer in Wien mehrfach einen konkreten Impftermin nicht wahrnimmt, weil er einen bestimmten Impfstoff ablehnt und beim Ersatztermin auf einen anderen Impfstoff spekuliert, wird nicht sanktioniert. In der Bundeshauptstadt kann man sich bei Nichterscheinen neuerlich anmelden und wird dann regulär wieder in die Warteschlange eingereiht. Darauf spekulieren, dass man mit ein bisschen Warten einen anderen Impfstoff zugeteilt bekommt, sollte man allerdings nicht. "Man kann sich den Impfstoff nicht aussuchen", wurde seitens der Stadt Wien bekräftigt.
In Kärnten werden Personen, die zwei Impftermine nicht wahrnehmen, aus dem System gelöscht, erklärte Gerd Kurath vom Landespressedienst am Mittwoch auf APA-Anfrage: "Man kann sich danach aber wieder neu anmelden." Die Vorgehensweise habe den Sinn, dass angemeldet Personen, die auf anderen Wegen zu einer Impfung kommen - wie etwa Angestellte in Krankenhäusern - aus dem System fallen. Dass Personen auf einer Warteliste zum Zug kommen, wenn Angemeldete einen Termin nicht wahrnehmen, funktioniere in Kärnten gut, weggeworfen werden laut Kurath keine Impfdosen. Vergangene Woche hatte man in Kärnten eher das Problem gehabt, dass sich Impfwillige zuhauf an den Impfstraßen sammelten und nicht, wie vorgesehen, zuhause auf einen Anruf warteten.
AstraZeneca wird derzeit nur von rund 300 niedergelassenen Ärzten in Kärnten verimpft. Wie der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Wilhelm Kerber, auf APA-Anfrage sagte, gebe es immer wieder Rückmeldungen von Ärzten, dass Impftermine von ihren Patienten verschoben beziehungsweise abgesagt würden. Wie groß diese Zahl ist, lasse sich aber nicht sagen meinte Kerber - wohl aber, dass es regionale Unterschiede gibt: "In Gegenden, in denen keine Landes-Impfstelle in der Nähe ist, ist die Zahl der Absagen nicht so groß." Offensichtlich würden manche Leute hoffen, an einer Impfstraße des Landes einen anderen Impfstoff zu bekommen. Die Zahl der Absagen sei aber noch absolut "handhabbar", für die Ärzte sei es kein Problem, die Dosen bei Terminausfällen an andere zu verimpfen. Viel mehr sei es ein Problem, dass schlicht und einfach nicht genug Impfstoff geliefert werde und dass eine Planung wegen der schwankenden Liefermengen schwierig sei.
In Tirol hat auch eine mehrmalige Ablehnung eines Impftermins keine Auswirkungen auf den Verbleib im System. Personen, die zu einem Impftermin eingeladen werden, müssen diesen entweder annehmen oder ablehnen. Sollte der Termin abgelehnt werden, verbleibt die Person im System und erhält im Zuge einer der nächsten Impftermin-Vergabedurchläufe einen neuen Impftermin - dies könne jedoch eine zeitliche Verzögerung mit sich bringen. Dasselbe gilt, wenn nach 48 Stunden keine Reaktion erfolgt, teilte das Land auf APA-Anfrage mit. Die Impftermine werden größtenteils eingehalten, wiewohl es auch Absagen gebe, hieß es. Die freigewordenen Termine werden umgehend bis 24 Stunden vor dem Impftermin an eine andere Person vergeben. Dadurch werde gewährleistet, dass alle verfügbaren Impfstoffe verimpft werden, so das Land.
In NÖ bei Absagen "einfach wieder anmelden"
In Niederösterreich können sich Personen, die Termine für die Corona-Schutzimpfung nicht wahrgenommen haben, laut Notruf NÖ "einfach wieder anmelden". Wichtig sei schließlich, "alle zu impfen, die geimpft werden möchten", wurde auf Anfrage betont. Eine zahlenmäßige Dokumentation der Absagen werde seitens der Impfstellen nicht geführt. Alle Vakzine werden laut einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der Impfaktion weiterverabreicht: "Es bleibt kein Impfstoff übrig.
Auch in Salzburg werden Personen, die Impftermine nicht wahrnehmen, weder gesperrt noch zurückgereiht. "Wer bei uns einen Termin storniert oder nicht wahrnimmt, verliert nicht die Priorität", erklärte der Sprecher des Landes Salzburg, Franz Wieser, auf APA-Anfrage. Derzeit wird in Salzburg die Gruppe der über 65-Jährigen geimpft, den Impfstoff kann man sich aber nicht aussuchen. Die Impftermine werden auch nur dann vergeben, wenn der Impfstoff zugesichert, also tatsächlich zur Verfügung ist. Zwischen Vereinbarung und Impfung vergehen nur wenige Tage, erklärte Wieser. Versäumt jemand den Impftermin, "gehen wir in der Prioritätenliste weiter und informieren die Person, die als nächstes dran ist".
Hier hätten sich in Salzburg die mehr als 200 Impfordinationen bei den niedergelassenen Ärzten bewährt, die in das Impfsystem integriert sind. In enger Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz werden die Nächstgereihten informiert, falls jemand nicht zur Impfung kommt. Weil viele Menschen auf die Impfung warten, sei es bis dato kein Problem, den Impfstoff nicht verimpfen zu können. Das Thema Impfreaktion werde zudem eingehend besprochen, und auch das Land Salzburg investiere viel Zeit und Aufwand in die Information über Impfstoffe. "Es gibt nur vereinzelt Stornierungen von Impfterminen. In Salzburg ist das kein Massenphänomen", so Wieser. Im Gegenteil: Es gebe genügend Leute, die sich bereit erklärten einzuspringen, falls sich jemand beispielsweise nicht mit AstraZeneca impfen lassen will.
Wer in Vorarlberg einen Impftermin - aus welchem Grund auch immer - nicht wahrnimmt, wird einfach zum nächstmöglichen Termin wieder eingeladen. Absagen passierten schon deshalb, weil die Einladungen sehr kurzfristig erfolgen, hieß es auf APA-Anfrage bei der Landespressestelle. Die Kurzfristigkeit ergibt sich daraus, dass Einladungen zu Impfterminen erst dann ausgesprochen werden, wenn der Impfstoff definitiv zur Verfügung steht. Bei einer Absage wird in weiterer Folge einfach die nächste Person auf der Liste kontaktiert. Das funktioniere soweit gut. "Es musste noch nie Impfstoff entsorgt werden", wurde betont.
Das passiert bei zwei Absagen in Oberösterreich
In Oberösterreich fällt man zwar aus der Impfregistrierung heraus, wenn man zwei Impfeinladungen nicht wahrnimmt oder einen bereits gebuchten Termin vor Ort storniert. Man kann sich dann aber neu registrieren. Der Krisenstab ersucht allerdings, bereits gebuchte Impftermine wahrzunehmen oder im Bestätigungsmail mittels Stornierungs-Link abzusagen. Derzeit sagen im Bundesland zwei bis drei Prozent im Vorfeld unabhängig vom verwendeten Serum einer Impfung ab - etwa weil sie krank oder anderweitig verhindert sind, hieß es beim Krisenstab. Vier bis fünf Prozent sagen ab, weil sie nicht mit AstraZeneca immunisiert werden wollen. Die Nachfrage überwiege die Skepsis aber bei Weitem und man könne die frei gewordenen Termin-Slots ohne Probleme auffüllen.
Aus dem Koordinationsstab Coronavirus im Burgenland hieß es zur APA, dass ein Termin für die Schutzimpfung jederzeit online storniert werden kann. Ein Grund hierfür wird nicht abgefragt. Sollte man sich doch wieder für die Impfung entscheiden, muss man sich noch einmal im Vormerksystem registrieren und auf eine Einladung warten. Wenn man den Termin ohne Stornierung verfallen lässt und die Einladung nicht innerhalb der erforderlichen 24 Stunden annimmt, wird der Termin an jemand anderen vergeben. Man erhält bei nächster Gelegenheit, bis zu drei Mal, eine neuerliche Impfeinladung. Erscheint eine vorgemerkte Person am Tag der Impfung nicht, werden andere auf Basis der Warteliste kurzfristig telefonisch zur Impfung geladen.