Frau wurde auf der Pack angefahren und über Leitschiene geschleudert. Der Lenker beging Fahrerflucht.
Ein Steirer ist am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Grazer Straflandesgericht zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der Mann soll alkoholisiert auf der Pack eine Spaziergängerin angefahren und Fahrerflucht begangen haben. Durch die Wucht des Anpralls wurde die Frau über die Leitschiene geschleudert und getötet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was zunächst wie ein unglücklicher Sturz beim Spazierengehen aussah, entpuppte sich als Autounfall mit Fahrerflucht: Eine 59-Jährige wurde am 5. Jänner 2014 auf der Pack von einem Wagen angefahren, fiel über die Leitschiene auf eine Steinschichtung und starb. Zunächst ging man von einem Unfall ohne Fremdverschulden aus, doch dann erinnerten sich Zeugen an einen betrunkenen Mann, der sich zu dieser Zeit mit seinem Pkw dort aufgehalten und merkwürdig benommen hatte.
Vor Gericht gab der 37-jährige Weststeirer an, er könne sich an gar nichts erinnern, er sei Alkoholiker. Mehrere Therapien haben nichts gebracht, er werde immer wieder rückfällig. Nach dem tragischen Vorfall wurde ihm immerhin bereits zum vierten Mal der Führerschein wegen alkoholisierten Fahrens abgenommen. "Der Alkohol hat auch sein Leben zerstört", führte der Verteidiger für seinen Mandant ins Treffen. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, weil er sich eben an nichts erinnern konnte.
Nach dem Unfall hatte ein Ehepaar den sichtlich angetrunkenen Mann beobachtet und verhindert, dass er sich nochmals ans Steuer setzt. Die beiden brachten ihn zu einem Gasthaus. "Wir haben gedacht, er ist ein Einheimischer, und von da wird er schon nach Hause kommen". Der Beschuldigte wollte dem hilfsbereiten Paar nämlich seine Adresse nicht sagen. "Er hat uns nur gebeten, nicht die Polizei zu verständigen", schilderte der Ehemann, der völlig ahnungslos war und der Bitte nachkam.
Gerichtspsychiater Manfred Walzl sprach nur von "mittelgradiger Berauschung", er befand den Angeklagten durchaus für zurechnungsfähig. Richterin Susanne Haas verurteilte den 37-Jährigen zu einem Jahr unbedingter Haft, außerdem verfügte sie die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Ob der Mann seinen Führerschein auch ein viertes Mal wieder ausgehändigt bekommt, muss ein eigenes Verfahren der Verwaltungsbehörde klären, das Gericht hat keine Möglichkeit, diesbezüglich zu entscheiden.