Wegen Kindesentziehung

Fall Oliver: Urteil gegen Vater aufgehoben

01.02.2013

Neuer Prozess im Graz: Rekurs des Dänen wegen Sorgerecht vom OGH abgewiesen.

Zur Vollversion des Artikels
© Privat
Zur Vollversion des Artikels

Der Rechtsstreit um den sechsjährigen Oliver ist wieder um eine Facette reicher: Das Oberlandesgericht Graz hat die Verurteilung des dänischen Vaters aufgehoben, berichtete die Kronen Zeitung in ihrer Freitagausgabe. Der Mann war wegen Kindesentziehung und Nötigung im September zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Nun muss der Prozess am Grazer Straflandesgericht wiederholt werden.

Erst Mitte Jänner hatte es eine Entscheidung im Obsorgestreit um das Kind gegeben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters abgewiesen, in dem dieser das alleinige Sorgerecht für den Buben beantragt hatte. Das Sorgerecht liegt daher weiterhin bei der Mutter, nur in Dänemark wird diese Entscheidung nicht anerkannt, hier hat der Vater die Obsorge.

Der Vater hatte das Kind im April 2012 vor dem Kindergarten gegen den Willen der Mutter in sein Auto gesetzt und war mit ihm nach Dänemark gefahren. Wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung wurde er dafür in Graz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, wogegen er erfolgreich Berufung eingelegt hat. Ein Termin für einen neuen Prozess wird in den nächsten Wochen festgelegt.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel