Urteil
Freispruch im Grazer Vergewaltigungsprozess
08.05.2008
Zwei gebürtige Nigerianer wurden heute freigesprochen. Es konnten keine eindeutigen Beweise für eine Vergewaltigung gefunden werden.
Zwei gebürtige Nigerianer wurden am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Eine 26-jährige Studentin hatte angegeben, sie sei von den beiden Männern im Sommer 2006 zum Sex gezwungen worden. Die beiden Beschuldigten bestritten die Tat von Anfang an vehement. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Unterschiedliche Aussagen
Der 21-jährige Nigerianer und sein
29-jähriger Freund, der mittlerweile Österreicher ist, lernten in einem
Grazer Lokal eine Studentin kennen. Dann fuhren die Männer mit dem Mädchen
in die Wohnung des Älteren. Über die Dinge, die dort passiert sind, gehen
die Angaben weit auseinander. Die junge Frau gab an, sie sei beim Betreten
der Wohnung ohnmächtig geworden oder eingeschlafen und erst wieder zu sich
gekommen, als ihr Unterkörper bereits entkleidet war und sich der 21-Jährige
an ihr zu schaffen machte. "Als sie sich wehrte, schlug er ihr ins Gesicht.
Da erkannte sie, dass sie keine Chance hatte und ließ alles über sich
ergehen", so Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Nach Angaben der Frau wurde
sie insgesamt dreimal vergewaltigt, davon zweimal vom jüngeren Angeklagten.
Die beiden Beschuldigten schilderten den Tathergang allerdings völlig anders. Der 21-Jährige erklärte, er habe mit dem Mädchen im Lokal heftig geflirtet, dann sei man sich einig gewesen, gemeinsam in die Wohnung des 29-Jährigen zu fahren. Der Freund sei nur mitgekommen, um ihm die Türe aufzusperren, war aber dann sofort zurück ins Lokal gefahren. Dann sei es zwar zweimal zum Geschlechtsverkehr gekommen, aber nur, weil sie es auch wollte. "Es ist keine Rede davon, dass er der böse Verführer war", meinte Verteidiger Bernhard Lehofer.
Keine eindeutigen Beweise gefunden
Am Kopf der Frau wurden Spuren
von Verletzungen festgestellt, ebenso Samenspuren des Jüngeren an ihrer
Unterwäsche. Vom Älteren fanden sich nur allgemeine DNA-Spuren, die auch von
der Bettwäsche - es war ja das Bett des zweiten Angeklagten, in dem sich
alles abspielte - stammen könnten.
Problematisch wurde der Fall, weil die junge Frau unter schweren psychischen Störungen, darunter dem Borderline-Syndrom, leidet. Sie hatte bei der Polizei angegeben, sich an das meiste nicht mehr erinnern zu können. Bei dem Prozess sagte sie nicht aus, den Geschworenen wurde ein Video mit ihrer Befragung gezeigt.
Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass die beiden Angeklagten die Taten nicht begangen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.