Der Verurteilte wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Ein Obersteirer ist am Freitagabend im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, im April vorigen Jahres seine Freundin durch Entzünden eines Desinfektionsmittels schwer verletzt zu haben. Der Beschuldigte wurde außerdem wegen versuchter Brandstiftung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung für schuldig befunden. Der Geschworenensenat verfügte zusätzlich eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Der Obersteirer war ab Februar 2010 mit der 22-Jährigen Frau befreundet. Bei einem gemeinsamen Urlaub in Portugal soll er sie bereits geschlagen haben, doch im April kam es dann zu einem Streit, der für die Freundin beinahe tödlich geendet hätte. An diesem Tag hatten beide schon einiges an Alkohol getrunken, der Angeklagte soll auch ein paar Joints geraucht haben. Die Frau wollte nach einer heftigen Auseinandersetzung die Wohnung des 39-Jährigen verlassen, doch der Mann versperrte die Türe und ließ sie nicht weg.
Mit Desinfektionsmittel übergossen: Freundin fing Feuer
Er versetzte der Wehrlosen Schläge mit der Faust und drosch auch gleich auf den Hund ein, der laut zu bellen begann. Anschließend nahm er einen Kanister mit Desinfektionsmittel, den er für seine Arbeit als Tätowierer gekauft hatte, und verschüttete die leicht brennbare Flüssigkeit im Zimmer. Er besprengte auch seine Freundin damit, sodass ihre Kleidung und Haare nass wurden. Sie sperrte sich daraufhin im Schlafzimmer ein, und er entzündete im angrenzenden Atelier die verschüttete Flüssigkeit. Als die Frau aus dem Zimmer herauskam, fing auch sie sofort Feuer. Der Beschuldigte sprang aus einem Fenster, die 22-Jährige konnte im letzten Moment von Nachbarn gerettet werden.
Angeklagter: "Unfall"
Der Angeklagte gab zwar zu, das Desinfektionsmittel verschüttet und an drei Stellen Feuer gelegt zu haben, bestritt aber, dass er seine Freundin habe töten wollen. Er behauptete, es habe sich um einen "Unfall" gehandelt. Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte dem 39-Jährigen eine "geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades", trotzdem sei er teilweise zurechnungsfähig gewesen.
Die Geschworenen entschieden nach rund vierstündiger Beratung, dass der Obersteirer schuldig sein soll. Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.