Steiermark
''Gammelfleisch-Prozess'': Zwei Jahre Haft
13.12.2021Acht Monate unbedingt - Urteil nicht rechtskräftig,
Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag der Geschäftsführer eines Schlachthofs wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, genussuntaugliches Fleisch unter einwandfreie Ware gemischt und verkauft zu haben. Er fühlte sich großteils nicht schuldig. Einen Vorfall gab er zu, da habe die Waage nicht funktioniert, lautete seine Rechtfertigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verhandlungstag
Auch am letzten Verhandlungstag standen ein paar Tierschützer vor dem Straflandesgericht mit Transparenten gegen Tierleid und Billigfleisch. Im Verhandlungssaal waren kaum noch Zuhörer, geladen waren fünf Zeugen. An den ersten Prozesstagen im Februar waren die Gepflogenheiten in dem Schlachthof zur Sprache gekommen. Auch wenn derartige Betriebe "keine Wohlfühlzonen für Tiere sind", wie es Verteidiger Gerald Ruhri formulierte, dürfte es in dieser Firma doch eher speziell zugegangen sein.
Chaos in den Abläufen
Der Angeklagte soll nach Ansicht des Gerichts zumindest ein Monat lang ungenießbares Fleisch mit ordnungsgemäßer Ware vermischt haben. Aufgeflogen war dies, als drei Schweineteile, die für die Tierkörperverwertung (TKV) vorgesehen waren, unbemerkt mit Mikrosendern versehen wurden. Diese Schweineteile tauchten plötzlich beim genusstauglichen Fleisch auf und sollten an Kunden weiterverkauft werden. Der Steirer leugnete die Vorwürfe. Das Ganze sei auf eine defekte Waage an einem Tag zurückzuführen, die ein Chaos in den Abläufen verursacht haben soll, rechtfertigte er sich. Dadurch seien möglicherweise die Fleischteile durcheinandergeraten. "Es wurde nie etwas verkauft, das gesundheitsschädlich war", betonte er.
Ermittlungen
"Wir mussten das verdorbene Fleisch abwaschen und zum normalen Fleisch dazugeben", schilderte einer der Fleischhauer als Zeuge. Diese vom Tierarzt bereits als TKV-Schweine deklarierten Tiere wurden am selben Platz zerlegt wie die anderen, das Vermischen war somit kein Problem. Ein anderer Zeuge hatte im Zuge der Ermittlungen angegeben, er habe nie einen Betrieb gesehen, in dem so unhygienisch gearbeitet wurde.
Zeugen
Als letzte Zeugen waren unter anderem der Landesveterinär-Direktor und sein Stellvertreter geladen, die allerdings zu den tatsächlichen Vorgängen in dem betroffenen Betrieb wenig sagen konnten, da sie selbst am Schlachthof nicht anwesend waren. Es ging vor allem darum, dass die an sich vom Tierarzt aussortierten Stücke in einen Container mit Knochenabfällen geworfen und dort dann laut Zeugen wieder herausgefischt worden sind.
Tatzeitraum
Der Schöffensenat befand den Mann für schuldig des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Die Anklage ging von einem Tatzeitraum von zehn Jahren (2009 bis 2019) aus, doch das Gericht schränkte den Zeitraum auf ein Monat ein, weil es nur dafür verlässliche Aufzeichnungen gab. Vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch wurde der Beschuldigte freigesprochen. Dass er einen Tierarzt zu falschen Angaben bewegen wollte, sah das Gericht nicht als erwiesen an. Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.