Er wollte ihre Wohnungstür einschlagen - sie zertrümmerte seine Nase.
Ein schlagkräftiges Ex-Paar hat sich am Montag in Graz vor Gericht verantworten müssen. Der Mann wollte im November die Wohnungstüre der Frau mit einer Eisenstange einschlagen, sie erwischte die Stange und zertrümmerte damit seine Nase. Geständig waren beide nur teilweise, und zwar nur dort, wo sich aufgrund der Tatsachen nichts mehr wegleugnen ließ. Ein wenig ratlos musste der Richter vertagen, da er nicht wusste, wem er nun Glauben schenken sollte.
Unterschiedliche Geschichten
Auf der Anklagebank saßen der 25-jährige Pepi und die 27-jährige Nina, früher einmal ein Paar, nun erbitterte Kontrahenten. Beide haben schon einige Erfahrungen mit dem Gericht: Bei ihm ist es das vierte Verfahren, sie hat zuletzt eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßt. Der angeklagte Vorfall hatte sich im November vergangenen Jahres ereignet. Fest steht, dass er ihre Wohnungstüre mit einer Eisenstange beschädigt hat, und dass sie ihm mit dieser Stange die Nase gebrochen hat. Ansonsten gibt es aber bei den beiden Geschichten keine Übereinstimmungen.
"Total high"
"Sie war total high", so Pepi bei seiner Befragung. Er habe bei ihr ganz friedlich übernachtet, am nächsten Tag beschuldigte sie ihn angeblich, etwas von ihrem Suchtgift genommen zu haben. "Sie hat geschrien, wurde hysterisch und hat mich zur Türe hinaus geprügelt", schilderte er. Da er nur mit ihrer Jogginghose bekleidet war, wollte er zumindest seine Sachen und schlug mit einer Stange auf die Türe ein. Dann sei sie aufgetaucht, schrie "Schleich di". Dann habe er ihr die Stange gegeben, und sie soll sofort damit auf ihn eingeschlagen haben. Ergebnis: ein Nasenbeinbruch.
"Hatte Angst um mein Leben"
"Es war Notwehr, ich hatte Angst um mein Leben", so Ninas Version. In ihrer Variante der Geschichte tauchte er am Vormittag "völlig high" bei ihr auf, zog sich ihre Jogginghose an, während sie nicht im Zimmer war und begann dann zu randalieren. Irgendwie ging es auch dabei um Suchtgift, ein diesbezügliches Delikt ist aber nicht angeklagt.
Da es keine genauen medizinischen Gutachten und auch kein genaues Bild von der Eisenstange gab, vertagte Richter Helmut Wlasak. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse hatte er nämlich keine Ahnung, wem er glauben sollte.