Graz

Graz-Umfrage nun endgültig rechtswidrig

10.03.2013


Stadtchef Nagl bleibt aber beim Ergebnis.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Am 29. Juni 2012 waren 230.000 Grazer aufgerufen, über den Ankauf der Reininghausgründe und Umweltzonen abzustimmen. 75.000 folgten dem Ruf und entschieden sich in beiden Punkten mit Nein. Gleich nach der Wahl beschwerten sich mehrere Grazer über unzureichenden Datenschutz.

Beschwerdebriefe gingen bei der Datenschutzkommission ein. Im Jänner bestätigte dann die Kommission, dass die Verwendung der Daten aus dem Melderegister nicht rechtens war – ÖSTERREICH berichtete.

Nach einer Überprüfung steht fest: die Bürgerbefragung war gesetzeswidrig. Eine Onlineabstimmung bei Bürgerbefragungen ist unzulässig, begründet die Kommission und beruft sich auf das Volksrechtegesetz aus den 60er-Jahren: Das sieht kein Onlinevotum vor, da es damals noch kein Internet gab.

Reaktion.
„Dieser Bescheid der Datenschutzkommission, der sitzt. Leider haben wir nicht die Möglichkeit, dagegen zu berufen“, so Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP). Der Stadt sind nun die Hände gebunden. Trotzdem will Nagl an dem Ergebnis der Bürgerbefragung festhalten. Außerdem appelliert er an den Landtag, das Volksrechtegesetz entsprechend zu ändern. Und: Nagl würde sich ein Demokratiepaket nach Schweizer Vorbild wünschen.

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