Bedingte Haft
Grazer Brustkrebs-Spezialist verurteilt
22.10.2008
Der Arzt wurde in zehn Fällen für schuldig befunden. DAs Urteil ist noch richt rechtskräftig.
Ein Grazer Brustkrebs-Spezialist ist am Mittwoch im Straflandesgericht verurteilt worden. Ihm wird ein Fall von fahrlässiger Tötung vorgeworfen, außerdem soll er bei neun weiteren Patientinnen fahrlässige Körperverletzungen, zum Teil unter besonders gefährlichen Verhältnissen, verschuldet haben. Der Arzt fühlte sich nur teilweise schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 9.000 Euro und einer bedingten Haft von acht Monaten verurteilt.
Tupfer in der Brust vergessen
Der Grazer Arzt, der an der
Universitätsklinik und in seiner Privatpraxis arbeitete, war bekannt dafür,
eher brusterhaltend zu behandeln, während einige Kollegen Amputationen für
sicherer hielten. Nachdem es immer wieder zu Streitigkeiten mit Kollegen
gekommen war, begann man seitens des LKH intern zu ermitteln. Als sich
herausstellte, dass bei einer Patientin einige Tupfer in der Brust vergessen
worden waren, wurde der Arzt suspendiert.
Sieht sich als Opfer einer Intrige
Er fühlte sich größtenteils
nicht schuldig, erst am dritten Verhandlungstag räumte er ein, im Falle der
Tupfer sowie bei zwei weiteren Patientinnen Fehler begangen zu haben.
Insgesamt sah er sich aber als Oper einer Intrige, da er ein
Brustkrebs-Zentrum am LKH installieren wollte.
Zum Vorwurf der nachträglich veränderten Patientenunterlagen bekannte er sich aber nach wie vor nicht schuldig. Der Richter hielt ihm vor, dass ein Aufklärungsblatt, das nachweislich aus dem Jahr 2005 stammt, unmöglich einer Patientin im Jahr 2003 vorgelegt werden konnte, wie es der Angeklagte behauptet hatte. Darauf wusste der Mediziner keine Antwort, ebenso wenig, wieso die Unterschrift einer der Patientinnen offenbar auf die Unterlagen kopiert worden war.
Geldstrafe und bedingte Haft
Der Richter verurteilt den Mediziner
zu einer unbedingten Geldstrafe von 9.000 Euro und acht Monaten bedingter
Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Suspendierung des Arztes
bleibt aufrecht.