Bedingte Haft

Grazer Brustkrebs-Spezialist verurteilt

22.10.2008

Der Arzt wurde in zehn Fällen für schuldig befunden. DAs Urteil ist noch richt rechtskräftig.

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Ein Grazer Brustkrebs-Spezialist ist am Mittwoch im Straflandesgericht verurteilt worden. Ihm wird ein Fall von fahrlässiger Tötung vorgeworfen, außerdem soll er bei neun weiteren Patientinnen fahrlässige Körperverletzungen, zum Teil unter besonders gefährlichen Verhältnissen, verschuldet haben. Der Arzt fühlte sich nur teilweise schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 9.000 Euro und einer bedingten Haft von acht Monaten verurteilt.

Tupfer in der Brust vergessen
Der Grazer Arzt, der an der Universitätsklinik und in seiner Privatpraxis arbeitete, war bekannt dafür, eher brusterhaltend zu behandeln, während einige Kollegen Amputationen für sicherer hielten. Nachdem es immer wieder zu Streitigkeiten mit Kollegen gekommen war, begann man seitens des LKH intern zu ermitteln. Als sich herausstellte, dass bei einer Patientin einige Tupfer in der Brust vergessen worden waren, wurde der Arzt suspendiert.

Sieht sich als Opfer einer Intrige
Er fühlte sich größtenteils nicht schuldig, erst am dritten Verhandlungstag räumte er ein, im Falle der Tupfer sowie bei zwei weiteren Patientinnen Fehler begangen zu haben. Insgesamt sah er sich aber als Oper einer Intrige, da er ein Brustkrebs-Zentrum am LKH installieren wollte.

Zum Vorwurf der nachträglich veränderten Patientenunterlagen bekannte er sich aber nach wie vor nicht schuldig. Der Richter hielt ihm vor, dass ein Aufklärungsblatt, das nachweislich aus dem Jahr 2005 stammt, unmöglich einer Patientin im Jahr 2003 vorgelegt werden konnte, wie es der Angeklagte behauptet hatte. Darauf wusste der Mediziner keine Antwort, ebenso wenig, wieso die Unterschrift einer der Patientinnen offenbar auf die Unterlagen kopiert worden war.

Geldstrafe und bedingte Haft
Der Richter verurteilt den Mediziner zu einer unbedingten Geldstrafe von 9.000 Euro und acht Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Suspendierung des Arztes bleibt aufrecht.

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