Graz
Härteres Gesetz gegen Bettler
24.06.2009
Das Land und die Stadt Graz wollen die Ausbeutung von behinderten Menschen verhindern
Seit Jahren bevölkern Bettler die Grazer Innenstadt. In letzter Zeit hat die Bettelei aber eine neue Qualität erreicht: Immer mehr Behinderte sitzen an bestimmten Plätzen entlang der Herrengasse und betteln. Die Menschen – vor allem Roma aus Bulgarien und Rumänien – leiden an schwersten körperlichen Behinderungen. Es wird vermutet, dass kriminelle Organisationen die Behinderten zum Betteln nach Graz bringen und ihnen das erbettelte Geld abknöpfen.
Verschärfung soll beschlossen werden
Nicht nur den Passanten
auf der Flaniermeile, auch der Politik gehen die Zustände mittlerweile zu
weit: Noch vor dem Sommer soll der Landtag eine Verschärfung des
Landessicherheitsgesetzes beschließen. Damit soll organisiertes Betteln –
wie es im Fall der behinderten Bettler offenbar vorliegt – verboten werden.
Im Grazer Gemeinderat will morgen das BZÖ einen erneuten Anlauf in Sachen
Bettelverbot nehmen. Es gehe hier um Menschenhandel, meinen die Orangen. Der
BZÖ-Antrag dürfte aber ohne Mehrheit bleiben.
Organisiert oder unorganisiert?
Ob die Behinderten wirklich
ausgebeutet werden, „untersuchen wir gerade“, sagt Stadtpolizeikommandant
Kurt Kemeter. Die Frage, wann von organisiertem Betteln zu sprechen sei, sei
nicht leicht zu beantworten. „Organisiert und organisiert muss man
unterscheiden“, meint Kemeter. „Natürlich“ würden sich die Bettler
absprechen, „wo wer hingeht“, so Kemeter. „Insofern kann man das als
organisiert bezeichnen. Nach dem Wiener Landesgesetz wäre diese Absprache
schon strafbar, in der Steiermark nicht.“ Falls die Menschen zum Betteln
gezwungen würden und die erbettelten Gelder abliefern müssten, dann sei das
in jedem Fall als Ausbeutung strafrechtlich zu verfolgen.
Polizeikommandant emotionslos
Dass die Bettler aufgrund ihrer
schweren Behinderungen nicht ohne fremde Hilfe nach Graz kommen, ist für
Kemeter noch kein Beweis für kriminelle Hintergründe. „Bei einer Person, die
immer von ihrer Mutter hergebracht wird, haben wir nichts festgestellt.“ Die
geplante Verschärfung des Gesetzes nimmt der Polizeikommandant emotionslos
zur Kenntnis: „Was beschlossen wird, vollziehen wir“