Graz

Härteres Gesetz gegen Bettler

24.06.2009

Das Land und die Stadt Graz wollen die Ausbeutung von behinderten Menschen verhindern

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Seit Jahren bevölkern Bettler die Grazer Innenstadt. In letzter Zeit hat die Bettelei aber eine neue Qualität erreicht: Immer mehr Behinderte sitzen an bestimmten Plätzen entlang der Herrengasse und betteln. Die Menschen – vor allem Roma aus Bulgarien und Rumänien – leiden an schwersten körperlichen Behinderungen. Es wird vermutet, dass kriminelle Organisationen die Behinderten zum Betteln nach Graz bringen und ihnen das erbettelte Geld abknöpfen.

Verschärfung soll beschlossen werden
Nicht nur den Passanten auf der Flaniermeile, auch der Politik gehen die Zustände mittlerweile zu weit: Noch vor dem Sommer soll der Landtag eine Verschärfung des Landessicherheitsgesetzes beschließen. Damit soll organisiertes Betteln – wie es im Fall der behinderten Bettler offenbar vorliegt – verboten werden. Im Grazer Gemeinderat will morgen das BZÖ einen erneuten Anlauf in Sachen Bettelverbot nehmen. Es gehe hier um Menschenhandel, meinen die Orangen. Der BZÖ-Antrag dürfte aber ohne Mehrheit bleiben.

Organisiert oder unorganisiert?
Ob die Behinderten wirklich ausgebeutet werden, „untersuchen wir gerade“, sagt Stadtpolizeikommandant Kurt Kemeter. Die Frage, wann von organisiertem Betteln zu sprechen sei, sei nicht leicht zu beantworten. „Organisiert und organisiert muss man unterscheiden“, meint Kemeter. „Natürlich“ würden sich die Bettler absprechen, „wo wer hingeht“, so Kemeter. „Insofern kann man das als organisiert bezeichnen. Nach dem Wiener Landesgesetz wäre diese Absprache schon strafbar, in der Steiermark nicht.“ Falls die Menschen zum Betteln gezwungen würden und die erbettelten Gelder abliefern müssten, dann sei das in jedem Fall als Ausbeutung strafrechtlich zu verfolgen.

Polizeikommandant emotionslos
Dass die Bettler aufgrund ihrer schweren Behinderungen nicht ohne fremde Hilfe nach Graz kommen, ist für Kemeter noch kein Beweis für kriminelle Hintergründe. „Bei einer Person, die immer von ihrer Mutter hergebracht wird, haben wir nichts festgestellt.“ Die geplante Verschärfung des Gesetzes nimmt der Polizeikommandant emotionslos zur Kenntnis: „Was beschlossen wird, vollziehen wir“

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