Mord an Pensionistin

Hat Adoptivsohn Bruder angestiftet?

19.06.2009

Die beiden Männer aus Pakistan wurden bei der Einreise am Flughafen erwischt. Bei der ersten Vernehmung leugenen die zwei die Tat vehement.

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© APA/ Leodolter
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Zwei Pakistani im Alter von 36 und 30 Jahren sind am Donnerstag am Flughafen Wien Schwechat von der Polizei verhaftet worden: Die beiden Männer werden verdächtigt, im vergangenen März eine 74-jährige Pensionistin in der Oststeiermark ermordet zu haben. Bei dem 36-Jährigen handelt es sich um den Adoptivsohn des Opfers, der zweite Verdächtige ist dessen 30-jähriger Bruder.

Die Männer leugneten bei der Einvernahme die Tat beharrlich. Für klare Aussagen zum Motiv ist es daher laut Hans-Jörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, noch zu früh. Ein finanzieller Hintergrund für die Tat sei möglich hieß es.

Bruder angestiftet?
Erwiesen sei dagegen, dass sich der Adoptivsohn zur Tatzeit in Pakistan aufgehalten habe. Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass er seinen 30-jährigen Bruder zum Mord angestiftet haben könnte. Dieser befand sich zum Tatzeitpunkt in Österreich.

Brutaler Mord
Die Pensionistin war am 20. März in Eichberg (Bezirk Hartberg) von ihren Kindern, die sie besuchen wollten, tot aufgefunden worden. Das Opfer wies massive Schädelverletzungen und eine durchgeschnittene Kehle auf. Beide Verletzungen der Pensionistin seien für sich gesehen tödlich gewesen, hieß es laut Obduktionsergebnis. Da die 74-Jährige zu später Stunde keinen Unbekannter mehr ins Haus gelassen hätte, fiel der Verdacht schnell auf eine Person aus dem Bekanntenkreis des Opfers.

Adoptivsohn
Die Polizei fasste als mögliche Täter den Adoptivsohn der Frau und dessen Bruder ins Auge. Doch die beiden konnten bisher wegen ihres Aufenthalts in ihrer Heimat nicht einvernommen werden. Als sie am Donnerstag gegen 14.15 Uhr am Flughafen in Wien ankamen, klickten die Handschellen.

Motiv
Für den pakistanischen Adoptivsohn könnte ein finanzielles Motiv den Ausschlag zur Tat gegeben haben. Hierbei ging es um das Haus, das sich der Mann mit der Pensionistin geteilt hatte. Das Haus war ihm zwar schon überschrieben worden, allerdings hatte seine Ziehmutter ein lebenslanges Wohnrecht.

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