Naheverhältnis zur radikalen Grazer Taqwa-Moschee
Jihadisten-Prozess: Angeklagte Frauen belastet
26.11.2019
Am zehnten Verhandlungstag ging es um die drei angeklagten Frauen.
Graz. Beim Prozess gegen elf mutmaßliche Jihadisten sind am Dienstag weitere Zeugen in Graz befragt worden. Die Angeklagten hatten alle ein Naheverhältnis zur radikalen Grazer Taqwa-Moschee. Ihnen werden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen. Bisher fühlten sich alle nicht schuldig.
10. Verhandlungstag: Die drei angeklagten Frauen
Am zehnten Verhandlungstag ging es vor allem um die drei angeklagten Frauen. Sie hatten angegeben, dass im Glaubensverein nie über den Jihad oder die Auswanderung nach Syrien gesprochen worden sei. Allerdings gingen 38 Mitglieder der Moschee in zwei Partien 2014 nach Syrien, um sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen, so der Vorwurf. Von der ersten Gruppe kehrte niemand zurück, teilweise ist der Verbleib der Personen unklar. Als zweite Gruppe gingen drei Familien mit ihren insgesamt zwölf Kindern weg. Als sich herausstellte, dass die Situation dort keineswegs rosig war - selbst die kleinen Mädchen mussten komplett verschleiert mit Handschuhen gehen, die Kinder sahen bei öffentlichen Enthauptungen zu - versuchten sie, wieder wegzugehen. Die Flucht war nicht ganz einfach, gelang aber nach 15 Monaten.
Zwei der Ehepaare kamen in Graz vor Gericht und wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, das dritte Paar wurde von der Türkei nach Bosnien abgeschoben. Als Zeuginnen waren nun die beiden Ehefrauen geladen, die über ihre Gespräche mit anderen Frauen in der Taqwa-Moschee berichten sollten. Zunächst wurde eine 45-Jährige angehört, die noch bis 2022 in Haft ist. Sie war 2008 nach Graz gekommen, 2010 hatte sie angefangen, ein Kopftuch zu tragen. "Warum?", fragte der Richter. "Aus Überzeugung", antwortete die Frau. "Sie sind immer religiöser geworden", stellte der Vorsitzende fest. "Das kann man so sagen", bestätigte die Zeugin.
Kalifat Thema in der Moschee
Das Kalifat sei durchaus Thema in der Moschee gewesen: "Im Großen und Ganzen wurde positiv darüber geredet", sagte sie weiter. Die drei angeklagten Frauen hatten bestritten, dass über den IS gesprochen worden sei. Nun wurden sie von der Zeugin belastet. Von einer der Beschuldigten sagte die 45-Jährige, sie sei nicht so begeistert gewesen, die beiden anderen schon. Die Informationen über das Kalifat habe sie durch Gespräche mit Frauen im Glaubensverein bekommen. "War Auswandern zum Jihad generell ein Thema?", wollte der Staatsanwalt wissen. "Ja", antwortete die Zeugin. "Wären Sie ohne Taqwa je ausgewandert?", fragte einer der Verteidiger. "Nein", lautete die Antwort.
Befragung einer zweiten "Zurückgekehrten"
Auch eine zweite Zurückgekehrte wurde befragt. Sie war in Vorarlberg aufgewachsen und erst durch ihren Mann zum Islam gekommen. "Wir haben zuerst nicht verstanden, wie man nach Syrien gehen konnte", schilderte sie ihre Empfindungen gegenüber der ersten Auswanderer-Gruppe. Doch innerhalb von zwei Monaten änderten sie und ihr Mann ihre Meinung. "Ich bin gegen Gewalt, aber was in der Religion vorgegeben ist, kann ich nicht beeinflussen", betonte sie. Das syrische Abenteuer endete für sie und ihren Mann mit hohen Haftstrafen.