Milde Strafen

Jungendbande wegen Sachbeschädigung vor Gericht

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Die fünf Jugendlichen sollen einen Schaden von mehreren tausen Euro verursacht haben, die Jugendlichen waren schon mehrmals aufgefallen.

Eine Bande von fünf Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren aus dem südsteirischen Bezirk Leibnitz hat sich am Donnerstag wegen zahlreicher Delikte vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten müssen. Die fünf Burschen sollen auf ihren Streifzügen mehrere Diebstähle und schwere Sachbeschädigungen begangen haben. Drei Angeklagte wurden verurteilt, die Verhandlung gegen die zwei, die am schwersten belastet werden, wurde vertagt.

Jugendliche zeigten sich unbeeindruckt
Richter Raimund Frei verlas zu Beginn des Verfahrens eine ellenlange Liste von Delikten. Die Burschen aus dem Bezirk Leibnitz sollen mehrere Autos demoliert, Zäune eingetreten und Schilder heruntergerissen haben. "Sie streifen durch Leibnitz, der eine tritt den Spiegel runter, der andere schlägt die Scheibe ein", so der Richter. Als er den zwei am schwersten belasteten Burschen (17 und 19) ihre Vergehen vorwarf, erntete er nur stummes Kopfschütteln und selten ein gelegentliches "Ja, da war ich vielleicht dabei". Nach einer halben Stunde erklärte ihnen der Richter, "wenn Sie sich so teilnahmslos zeigen, können wir uns das auch im Gefängnis anschauen" und kündigte an, er werde sich für die beiden "noch einmal gesondert" Zeit nehmen. Daraufhin begannen die Burschen, ihre Delikte einzugestehen.

Milde Urteile
Drei Mitglieder der Bande wurden nach umfangreichen Geständnissen sofort verurteilt. Trotz Schadensbeträgen von mehreren tausend Euro fiel die Strafe für die drei Burschen relativ milde aus. Das jüngste Mitglied der Bande war mit seinen 15 Jahren als einziger noch unbescholten und kam mit 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon. Die beiden anderen nahmen das Urteil von zwei Monaten Freiheitsentzug auf drei Jahre bedingt an, die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Da die zwei 17-Jährigen schon mehrmals aufgefallen waren, bestellte der Richter für sie Bewährungshelfer: "Wenn's drauf pfeift's, seh'n wir uns wieder".

Die Verhandlung gegen die zwei mutmaßlichen Bandenführer konnte Richter Frei noch nicht schließen. Der 17-Jährige war schon vorher öfter aufgefallen, für den 19-Jährigen lief noch die Bewährungszeit für zwei Monate bedingten Freiheitsentzug. Gegen sie lägen zu viele Delikte vor, zu denen sie sich nicht für schuldig bekennen würden, schloss der Richter.

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