2005 hat der Beamte der Justizanstalt Graz-Karlau die Informationen entwendet und an zwei Gefangene weiterverkauft.
Für späte Aufregung sorgt ein Datenklau im Strafvollzug im Jahr 2005. Ein mittlerweile verurteilter Justizwachebeamter soll damals laut neuem "profil" die Daten von 8.500 Häftlingen entwendet haben. Aus dem Justizministerium heißt es dazu, die Datenpanne bezieht sich laut Gerichtsurteil nur auf 800 Gefangene.
Daten 2 Häftlingen verkauft
Ein Justizwachebeamter hat sich
in der steirischen Justizanstalt Karlau die Daten (Foto, Namen des
Häftlings, Vorstrafen, Delikt, Namen der Eltern, Religionsbekenntnis) aus
der Integrierten Vollzugsverwaltung besorgt und zwei Inhaftierten verkauft.
Einer der beiden hat die Informationen als USB-Stick an das Ministerium
übergeben. Alle drei wurden angeklagt und zu hohen Strafen verurteilt, der
Justizwachebeamte wurde entlassen.
Betroffene werden jetzt informiert
Die betroffenen Häftlinge
wurden nicht über den Diebstahl ihrer Daten in Kenntnis gesetzt. Eine
gesetzliche Verpflichtung dazu besteht laut Justizministerium nicht. Damals
war noch das Vorgängerkabinett - mit BZÖ-Ministerin Karin Gastinger -
zuständig. Trotzdem will das mittlerweile rote Ressort unter Ministerin
Maria Berger das Versäumnis jetzt nachholen und die Betroffenen informieren.
Datenschützer sind sprachlos
Datenschützer Hans Zeger und
Hannes Tretter, der Leiter des Ludwig Boltzmann-Instituts für
Menschenrechte, sehen sehr wohl eine Informationspflicht. Für alle Behörden,
die personenbezogene Daten speichern, besteht die Verpflichtung, die
Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Ob bei dem Strafvollzug-Datenklau das
Grundrecht auf Geheimhaltung der Daten verletzt wurde, müsste aber mittels
Klage eines Betroffenen bei Gericht geklärt werden.