Auslieferung

Kann in Moskau verhafteter Steirer zurück?

02.11.2007

Wenn Österreich juristisch für das Verfahren des Steirers zuständig ist, kann gegen den schwerkranken Mann in der Heimat verhandelt werden.

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© dpa
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Der Gerichtsakt des Südsteirers, der Anfang Oktober am Moskauer Flughafen verhaftet worden war, ist von den aserbaidschanischen Behörden ans Justizministerium übermittelt worden. Jetzt soll geprüft werden, ob Österreich einen Auslieferungsantrag an Russland stellen könnte.

Der 59-Jährige selbst befindet sich nach wie vor in einem Krankenhaus in Moskau. Der Diabetiker war ins Visier der russischen Behörden geraten, weil er eine Zementfirma in Aserbaidschan geschädigt haben soll. Am 3. Oktober war er in Moskau festgenommen worden.

Auslieferung nach Österreich?
Aserbaidschan hatte fristgerecht ein Auslieferungsantrag gestellt. Und laut einem Sprecher des Außenministeriums würde der Südsteirer auch nach seiner Entlassung aus dem Spital normalerweise nach Aserbaidschan ausgeliefert werden. Verhindert werden könnte das aber durch die österreichischen Behörden.

Daher prüft man jetzt eine mögliche Abwicklung des Falls im Heimatland des Beschuldigten. Voraussetzungen dafür sind, dass der mutmaßliche Täter ein Österreicher ist bzw. die Tat in Österreich begangen wurde. Durch die Übermittlung des Gerichtsakts bietet Aserbaidschan offenbar eine Strafverfolgung in Österreich an - Gericht und Staatsanwaltschaft haben die Zuständigkeit zu prüfen.

Die Anschuldigungen
Der 59-Jährige war von 2002 bis 2004 in einem Zementwerk in Aserbaidschan als "General Manager" tätig gewesen. Ihm wird vorgeworfen, das Unternehmen geschädigt zu haben. Sein Anwalt weist das als haltlos zurück und sieht einen Racheakt für von seinem Mandanten unterbundene Korruption. Zuletzt hatte das Zementwerk sogar schriftlich klargestellt, dass es keine Ansprüche an den Südsteirer stelle.

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