Auslieferung
Kann in Moskau verhafteter Steirer zurück?
02.11.2007
Wenn Österreich juristisch für das Verfahren des Steirers zuständig ist, kann gegen den schwerkranken Mann in der Heimat verhandelt werden.
Der Gerichtsakt des Südsteirers, der Anfang Oktober am Moskauer Flughafen verhaftet worden war, ist von den aserbaidschanischen Behörden ans Justizministerium übermittelt worden. Jetzt soll geprüft werden, ob Österreich einen Auslieferungsantrag an Russland stellen könnte.
Der 59-Jährige selbst befindet sich nach wie vor in einem Krankenhaus in Moskau. Der Diabetiker war ins Visier der russischen Behörden geraten, weil er eine Zementfirma in Aserbaidschan geschädigt haben soll. Am 3. Oktober war er in Moskau festgenommen worden.
Auslieferung nach Österreich?
Aserbaidschan hatte
fristgerecht ein Auslieferungsantrag gestellt. Und laut einem Sprecher des
Außenministeriums würde der Südsteirer auch nach seiner Entlassung aus dem
Spital normalerweise nach Aserbaidschan ausgeliefert werden. Verhindert
werden könnte das aber durch die österreichischen Behörden.
Daher prüft man jetzt eine mögliche Abwicklung des Falls im Heimatland des Beschuldigten. Voraussetzungen dafür sind, dass der mutmaßliche Täter ein Österreicher ist bzw. die Tat in Österreich begangen wurde. Durch die Übermittlung des Gerichtsakts bietet Aserbaidschan offenbar eine Strafverfolgung in Österreich an - Gericht und Staatsanwaltschaft haben die Zuständigkeit zu prüfen.
Die Anschuldigungen
Der 59-Jährige war von 2002 bis 2004 in einem
Zementwerk in Aserbaidschan als "General Manager" tätig gewesen. Ihm wird
vorgeworfen, das Unternehmen geschädigt zu haben. Sein Anwalt weist das als
haltlos zurück und sieht einen Racheakt für von seinem Mandanten
unterbundene Korruption. Zuletzt hatte das Zementwerk sogar schriftlich
klargestellt, dass es keine Ansprüche an den Südsteirer stelle.