Hausarrest widerrufen
Kartnig verliert Fußfessel
29.10.2014
Nach Eskapaden muss Ex-Sturm-Präsident wieder in Haft.
Der elektronische Hausarrest für den Ex-Sturm-Graz-Präsidenten Hannes Kartnig wurde am Mittwochnachmittag von den Justizbehörden widerrufen. Kartnig muss in den Strafvollzug. Dies teilte Brigadier Erich Huber-Günsthofer von der Vollzugsdirektion im Justizministerium mit. Kartnig befindet sich wieder in der Haftanstalt Graz-Jakomini.
Gegen Auflagen verstoßen
Kartnig ist in den Mittagsstunden in die Haftanstalt zitiert worden, weil er gegen jene Auflagen verstoßen hat, die für die Fußfessel erfüllt werden müssen. Kartnig hat sich nicht besonders einsichtig gezeigt, "er hat es nicht so locker gesehen", so Huber-Günsthofer. Anschließend wurde er direkt in den Normalvollzug übernommen, wo der Prominente "wie jeder andere Häftling" behandelt wird. Ob er Rechtsmittel einlegt, ist derzeit nicht bekannt.
Wegen Feiern wieder in Haft
Den Hausarrest mit elektronischer Überwachung für 15 Monate hatte Kartnig Mitte September
angetreten. Der Ex-Sportfunktionär und Werbeunternehmer war zu der Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 5,5 Millionen Euro verurteilt worden. Auslöser für die nunmehrigen Entzug der Möglichkeit der Fußfessel war ein Opernbesuch
Kartnigs Mitte Oktober sowie ein Restaurantbesuch
am Montag in Wien.
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