Kartnig wird noch vor dem Sommer seine Haft antreten und um Ratenzahlung ansuchen.
15 Monate unbedingte Haftstrafe, dazu eine Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro: Am Dienstag hat der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen Hannes Kartnig (62) aus dem Jahr 2012 (fünf Jahre, 6,6 Mio. Euro Strafe) reduziert. „So viel Blut wie bei diesem Urteil habe ich noch nie geschwitzt“, sagte der Fußball-Zampano erleichtert zu ÖSTERREICH. Für Kartnig ein kleiner Sieg, trotzdem muss er noch vor Sommer seine Haft antreten. „Der OGH übermittelt das ausgefertigte Urteil nach Graz, dann muss er binnen 30 Tagen die Haft beginnen“, bestätigt Kartnigs Anwalt Roland Kier ÖSTERREICH.
Fußfessel für Ex-Sturm-
Präsident realistisch?
Doch ob er tatsächlich ins Gefängnis muss, ist unklar. Kartnig hofft „auf die Fußfessel“, doch wie realistisch ist das? Andreas Zembaty vom Verein Neustart, der Fußfessel-Häftlinge unterstützt, meint: „Dass ihm die Fußfessel genehmigt wird, ist realistisch.“ Hintergrund: Kartnigs Anwalt Kier geht davon aus, dass die Freiheitsstrafe von Kartnig auf bis zu 7,5 Monate reduziert werden könnte, die Fußfessel ist bei einer Strafe von bis zu 12 Monaten möglich. Die 5,5 Millionen Euro Geldstrafe will Kartnig in Ratenzahlungen abstottern. „Da werde ich schon etwas machen“, sagt der Ex-Sturm-Präsident.
Kartnigs Freude über die Milderung hat einen bitteren Beigeschmack. Denn spätestens im Herbst muss er sich einem neuen Betrugsprozess wegen Ticketmanipulation stellen – auch hier droht ihm eine unbedingte Strafe und in diesem Fall könnte ihm die Fußfessel entzogen werden.