Vom Luxus-Dinner ins Gefängnis: Kartnigs neuer Alltag in der Justizanstalt Jakomini.
Das Abendessen im Fünfsterne-Hotel Park Hyatt brachte das Fass zum Überlaufen: Seit Mittwoch 15.15 Uhr ist Hannes Kartnig seine Fußfessel los und Häftling der Justizanstalt Graz-Jakomini. Am Donnerstag unterzog er sich dort medizinischen Tests, heute wird ihm eine Zelle zugewiesen. Ob es eine Einzelzelle wird, ist fraglich: Keine ist frei!
Kartnigs neuer Alltag ist klar geregelt: Tagwache um 6 Uhr, dann Frühstück und Arbeit, mittags eine Stunde an die frische Luft, ab 16 Uhr Freizeit, und um 19.30 Uhr wird die Zellentüre geschlossen. Kartnig hat für eine Beschwerde gegen den Fußfessel-Entzug drei Tage Zeit, sein Anwalt Roland Kier meint: „Er war extrem niedergeschlagen. Wir prüfen , ob der Entzug gerechtfertigt war.“
Über die Beschwerde entscheidet ein Gericht, Kartnig kann unabhängig davon die Fußfessel erneut beantragen. Im schlimmsten Fall muss er den Rest seiner 15-monatigen Strafe in Haft verbringen. Vollzugsdirektor Peter Prechtl: „Ich schließe nicht aus, dass er die Fußfessel wieder erhält.“
Der Fall Kartnig löste eine Debatte über das Fußfessel-Gesetz aus. Ist die Regel zu schwammig formuliert? Oder hat die Anstalt Graz bei der Genehmigung der Ausgänge geschlampt, um den einst mächtigen Sturm-Graz-Boss zu bevorzugen? Oberstleutnant Kurt Schmiedbauer von der Justizanstalt dementiert: „Es gab für ihn keinen Promi-Bonus.“ Kartnig beantragte für Montag, „den Geburtstag mit seiner Frau“ feiern zu dürfen. Dass dies in Wien passiert, in „öffentlichkeitswirksamer Umgebung“, wusste die Justiz nicht – vor einer Woche hatte sie ihm das nach dem Opern-Fauxpas auch verboten.
Das Justizministerium hält am elektronischen Hausarrest fest. „Bei vernünftiger Anwendung ist die Fußfessel eine sinnvolle Form des Strafvollzugs“, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter. Sektionschef Christian Pilnacek, „Erfinder“ der Fußfessel-Regelung, zu ÖSTERREICH: „Das Gesetz ist klar formuliert. Die Zahlen zeigen, es funktioniert. Wir müssen aber bei der Auslegung in der Praxis nachbessern.“