Prozess

Klimakleber mit Tod bedroht: Freispruch für Grazer

30.01.2024

Der Mann stand wegen eines Postings, das er über die Umweltaktivisten gemacht hatte, vor Gericht. 

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"Wer bremst, verliert. Mit Blaulicht und Folgetonhorn durch die Klimakleber. Schließlich ist ein Menschenleben mehr wert als ein sinnloser Berufsdemonstrant der Millionenschaden verursacht": Dieses Posting unter einem Online-Artikel hat einen 51-jährigen Grazer wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen am Dienstag vor Gericht gebracht. Der Richter befand, dass die Aussage nicht eindeutig sei und stufte das Ganze als "Unmutsäußerung" ein. Der Angeklagte wurde freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte erschien im Rollstuhl und erzählte, dass sein körperlicher Zustand eine Folge seiner Corona-Erkrankung sei. Er habe Monate auf der Intensivstation verbringen müssen, dann sei ihm auch noch ein Bein amputiert worden. Vor diesem Hintergrund habe es ihn furchtbar aufgeregt, als Klimakleber die Straße blockiert und einen Rettungswagen am Weiterfahren gehindert habe. Nach seinen Angaben sei ein Patient in diesem Rettungsfahrzeug wenig später im Spital gestorben.

"Eine Aufforderung zu einer Straftat war nie in seinem Sinn", betonte der Verteidiger. Das Posting sei "überspitzt und pointiert" formuliert gewesen, aber "Klima-Kleber umbringen war nie seine Intention".

Klimakleber-Killer

 "Was war der Anlass für diesen Eintrag?", interessierte Richter Christoph Lichtenberg. "Die sind überall gepickt und haben Schaden und Chaos angerichtet", tat der 51-Jährige seinen Unmut über die Klimaaktivisten kund. Er wollte damit nur bezwecken, dass die Demonstranten auf die Seite geschoben würden. "Und warum haben Sie unter dem Namen Klimakleber-Killer gepostet?", fragte der Vorsitzende. "In dem Moment sind die Klimakleber Killer", war der Angeklagte überzeugt.

   Da der Richter nicht einmal einen bedingten Vorsatz feststellen konnte und zudem die "Unklarheit der Äußerung, die verschiedene Interpretationen zulässt" berücksichtigt werden müsse, wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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