Knalleffekt

Lehrer unter Mordverdacht

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Ein 30-jähriger Türke wurde 2003 wegen Mordes verurteilt. Jetzt gibt es einen Mittäter.

Die Geschichte ist etwas kompliziert, aber schnell erzählt und umso spektakulärer: 2003 wurde der Grazer Quartiergeber Roland Antovic in seiner Wohnung mit mehr als 80 Messerstichen ermordet. Gefasst wurde daraufhin der damals 23-jährige Abdurrahim Polat, der das grausige Verbrechen auch zugab.

Beim Prozess präsentierte sich der Kurde als Unschuldslamm, das durchgedreht hatte, weil sein Opfer sich ihm gegen seinen Willen homoerotisch genähert habe: „Ich wollte das alles nicht, aber es ist passiert.“ Abdurrahim wurde von den Geschwornen zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Geheimnis gelüftet
Erste Zweifel an der alleinigen Täterschaft gab es 2006, als der Kurde einen (erfolglosen) Wiederaufnahmeantrag stellte – bei seine Angaben allerdings nebulos blieb. Nach fünf Jahren Haft lüftete der 28-Jährige jetzt das Geheimnis um die einstige Blutnacht – und seine Aussagen sind geradezu unglaublich:

Zeuge Jehova
Demnach sei der Haupttäter, der damals Roland Antovic die tödlichen Stiche versetzt habe, ein gewisser Johann W. gewesen. Der Beschuldigte (55) ist Englisch- und Französischlehrer an einem Grazer Gymnasium, Zeuge Jehova und in Glaubensfragen der Mentor des Kurden gewesen.

Zum Tatzeitpunkt wohnte der Angeklagte Abdurrahim beim Grazer Antovic, römisch-katholisch und Alkoholiker. Das soll dem Professor bei einem Besuch gar nicht gepasst haben: Er las dem Christen die Alko-Leviten. Antovic beleidigte den Zeugen Jehova daraufhin als „Spaßbremse“ und würdigte dessen Glauben herab. Da zückte der Lehrer (für den die Unschuldsvermutung gilt) das Messer.

300.000 Euro
Doch es wird noch irrer: Mag. Prof. Johann W. versprach seinem Schützling 300.000 Euro Schweigegeld, wenn der den Mord alleine auf seine Kappe nehmen würde.

Tatsächlich konnten die Kriminalisten bereits einen Geldfluss von 50.000 Euro – monatlich aufs Gefängnis-Konto – nachweisen. Am Wochenende wurde Johann W. festgenommen, am Montag verhängte das Gericht die U-Haft. Bei der Wiederaufnahme des Prozesses werden nun zwei vor Gericht stehen: Der Glaubensschüler und sein Lehrer.

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