Alle anderen Beschuldigten wurden in dem Prozess freigesprochen.
Im Prozess um den Listerienquargel sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht die beiden angeklagten Geschäftsführer von einem Einzelrichterwegen wegen schwerer Körperverletzung zu jeweils 18 Monaten bedingt verurteilt worden. Die drei weiteren Angeklagten wurden freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.