Lopatka-Prozess: Arzt zu bedingter Haft verurteilt
11.07.2019
Prozess-Neuauflage nach überraschendem Freispruch 2017 – Vier Monate bedingt und 1.920 Euro Geldstrafe – Urteil nicht rechtskräftig.
Graz. Der Prozess gegen den steirischen Arzt Eduard Lopatka ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht mit einer Verurteilung zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde für schuldig des Quälens seiner vier Kinder befunden, außerdem wurde er wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Der Richter verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine Geldstrafe in der Höhe von 1.920 Euro.
Die zweite Auflage des Prozesses begann im Februar und nahm längere Zeit in Anspruch. Richter Oliver Graf führte das Beweisverfahren sehr penibel, um einer erneuten Nichtigkeitsbeschwerde vorzubeugen. Das erste Verfahren, das mit einem Freispruch endete, musste aufgrund von nicht ausführlich gewürdigten Beweisen wiederholt werden.
Verfahren geprägt von Emotionen
Das neue Verfahren war geprägt von Emotionen, Vorwürfen, Tränen und Verzweiflung aufseiten der Kinder. Der Angeklagte hatte stets beteuert, er habe ihnen nie schaden wollen. Die Geschichten von verdorbenem Essen, abwertenden Bemerkungen, ständigen Selbstmorddrohungen und Selbstverletzungen wurden breit ausgewalzt und erwiesen sich nur teilweise als strafrechtlich relevant.
Staatsanwalt Christian Kroschl sprach in seinem Schlussplädoyer von einer "Chronologie des gänzlichen Versagens von Eltern". Die Kinder bezeichnete er als "absolut glaubwürdig". Der Angeklagte habe seine Familie "jahrelang mit seinem theatralischen Verhalten unter Druck gesetzt", befand der Ankläger.
"Uns interessieren hier nicht die verschimmelte Marmelade oder der abgelaufene Mozzarella, sondern die Suiziddrohungen, die Selbstverletzungen und die verbalen Drohungen gegenüber den unmündigen Kindern", betonte der Staatsanwalt. "Wenn so etwas für Kinder keine Qual ist, was dann?", gab er zu bedenken. Das Verhalten des Arztes "diente nur dazu, andere zu manipulieren". Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner hatte befunden, Lopatka sei es nicht in erster Linie um das Quälen, sondern um die Aufmerksamkeit gegangen. Ganz entließ Kroschl auch die Mutter nicht aus der Verantwortung: "So ein Versagen muss man erst zusammenbringen, wenn beide Eltern Ärzte sind."
Mandant sei "regelrecht vorgeführt worden"
Die Verteidigerin war der Überzeugung, ihr Mandant sei "regelrecht vorgeführt worden", indem er ohne sein Wissen dauernd gefilmt wurde. Die Schuld sah die Anwältin eher bei der Ex-Frau, da die Vermögensaufteilung im Zuge der Scheidung offenbar nicht ganz nach ihren Vorstellungen gelaufen sei. Der Arzt habe außerdem bereits "alles verloren, seine Existenz, seine Kinder, seine Ehre".
Das Urteil sorgte schließlich für Verwirrung: Der Richter verkündete zunächst einen wesentlich geringeren Tagsatz, nach rund einer halben Stunde korrigierte er sich selbst. Es blieb dann bei vier Monaten bedingt und 1.920 Euro Geldstrafe.
Der Arzt wurde zwar wegen des Quälens seiner vier Kinder schuldig gesprochen, allerdings betraf das in erster Linie die Selbstmorddrohungen. Angeklagt war auch gewesen, dass die Kinder ihrem Vater Spritzen setzen mussten. Diesen Tatbestand sah der Richter nur beim Sohn erfüllt. Die weiteren Selbstverletzungen wie der oft zitierte Vorfall mit dem Schraubenzieher, den ihm eines der Kinder aus dem Bauch ziehen musste, sah der Richter nicht als strafbar an. "Ich bin keine moralische Instanz", betonte er. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.