Bei der Explosion einer Rohrbombe an einem steirischen Sportplatz gab es keine Verletzten. Das Gericht verhängte keine Strafen.
Eine Rohrbombe, die im August in der Nacht auf einem Sportplatz bei Dobl (Bezirk Graz-Umgebung) gezündet worden war, hatte zunächst für große Aufregung gesorgt. Wie sich herausstellte, handelte es sich um die Tat von fünf Jugendlichen im Alter von 17 und 18 Jahren, die für die Sprengung gar kein bestimmtes Motiv hatten. Am Freitag mussten sie sich wegen schwerer Sachbeschädigung - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - vor Gericht verantworten.
Nach Internet-Anleitung gebastelt
Kurz nach der Tat konnte einer
der Burschen als mutmaßlicher Bombenbastler ausgeforscht werden, seine vier
Komplizen stellten sich dann selbst der Polizei. Bei dem Sprengkörper hatte
es sich um eine rund 35 Kilogramm schwere Bombe gehandelt, die nach einer
Anleitung im Internet zusammengebaut worden war. Drei der Beschuldigten
hatten die Bombe mit Auto zum Sportplatz transportiert, ohne zu bedenken,
wie gefährlich die Erschütterung für den Sprengkörper war.
Durch die Explosion wurde die Trainerbank des Unterliga West-Vereines Dobl gesprengt. Ausgelöst war der Sprengsatz mit einer Zeitzündschnur worden. Verletzt wurde dabei niemand, Anrainer hatten nach der Explosion die Polizei verständigt.
"Blöde Idee von Jugendlichen"
Die
Staatsanwaltschaft stufte die Tat von vorneherein als blöde Idee
Jugendlicher ein und verzichtete auf eine Anklage wegen Gemeingefährdung.
Richter Christoph Lichtenberg befand drei der Burschen für schuldig und
verurteilte sie zu einer Probezeit von zwei Jahren - vorerst ohne eine
Strafe auszusprechen. Die beiden anderen Mittäter wurden freigesprochen.
Mildes Urteil
Lichtenberg begründete die Verurteilung mit dem
"erheblichen Gefahrenpotenzial", das bei der Tat geherrscht hatte. "Wenn Sie
alle drei nebenstehen, sind Sie mausetot", so der Richter. Zudem sei er sich
sicher, dass die Jugendlichen die Bank mit Vorsatz in die Luft gejagt
hatten: "Wenn man so eine große Bombe baut, muss man damit rechnen, dass das
Ding nicht nur pfeift, sondern kracht. Darum sucht man sich auch so wie ihr
einen Sprengort draußen und nicht in einer Garage", führte der Richter
weiter aus.
Wegen dem Geständnis und anderen mildernden Gründen sei eine Androhung einer Strafe ausreichend. Der Strafausspruch werde für die Dauer der Probezeit von zwei Jahren vorbehalten. "Beim nächsten Mal wird es mehr geben", warnte Lichtenberg die Burschen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.