Mord-Alarm in Kapfenberg

Baby getötet: Geständige Mutter (27) will Schwangerschaft nicht bemerkt haben

23.02.2023

Ein Neugeborenes ist Mittwochnachmittag tot in der Wohnung einer 27-jährigen Frau in der obersteirischen Industriestadt Kapfenberg (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) entdeckt worden. Am Donnerstag konnte die tatverdächtige Mutter erstmals befragt werden und gestand die Tat.

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© APA/ERWIN SCHERIAU
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Ein Neugeborenes ist Mittwochnachmittag tot in der Wohnung einer 27-jährigen Frau in der obersteirischen Industriestadt Kapfenberg (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) entdeckt worden. Passanten hatten die stark blutende Mutter im Wohnhaus wahrgenommen und die Einsatzkräfte gerufen. Die Rettung fand dann das tote Baby in der Wohnung. "Aufgrund der Spurenlage steht die Mutter im Tatverdacht, ihren Sohn nach der Hausgeburt getötet zu haben", so die Polizei. Später gestand die Frau.

Sprecher Fritz Grundnig schilderte auf APA-Anfrage, dass die Spurenlage "eindeutig" gewesen sei. Am Donnerstag wurden noch Nachbarn in und um das Mehrparteienhaus, in dem die Österreicherin offenbar alleine in einer Wohnung lebt, befragt.

Mutter geständig – unbemerkt schwanger?

Die Frau selbst war am Mittwoch aufgrund massiven Blutverlusts in ein Krankenhaus gebracht worden und konnte erst am Donnerstag vernommen werden. Dabei gestand sie, ihr Baby getötet zu haben, weil sie mit der Situation überfordert gewesen sei, so die Ermittler. Sie gab außerdem an, dass sie die Schwangerschaft nicht bemerkt habe.

Am Donnerstag war die Frau noch im Krankenhaus. Wie es nun weitergeht, entscheidet in den kommenden Tagen die Staatsanwaltschaft Leoben und wird wohl auch mit dem Gesundheitszustand der 27-Jährigen zusammenhängen. Eine Obduktion des Säuglings wurde am Donnerstag bereits durchgeführt und bestätige als Todesursache "massive Gewalteinwirkung von außen". Details will die Polizei allerdings vorerst nicht bekannt geben.

Bei den Ermittlungen könnte der Paragraf 79 Strafgesetzbuch - Tötung eines Kindes bei der Geburt - zu tragen kommen. Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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