Schändung einer Moschee

Moschee-Anschlag in Graz: 4 Angeklagte

15.02.2018

Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung vor.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach der Schändung einer Grazer Moschee vier Personen angeklagt. Wie die Behörde am Donnerstag Medienberichte bestätigte, müssen sich die Beschuldigten am Bezirksgericht Graz-West wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung verantworten. Unter den Angeklagten dürfte ein Informant des Abwehramtes sein.
 
Der Anschlag auf die Grazer Moschee war in der Nacht auf den 6. Mai 2016 verübt worden. Ein kurze Zeit später festgenommener Mann hatte einen Schweinekopf im Außenbereich der Moschee befestigt und Schweineblut verschüttet. Außerdem wurde auch der Informant des Abwehramtes festgenommen, der verdeckt an der Aktion beteiligt war. Beim Bezirksgericht Graz-West war Donnerstagnachmittag vorerst noch niemand für die APA erreichbar.
 

Ein Verdächtiger ist Mitarbeiter von Verfassungsschutz

Gegen vier weitere Verdächtige wurde das Verfahren laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingestellt. Unter ihnen ist ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Bei ihm bestand der Verdacht der gefährlichen Drohung und des Amtsmissbrauchs. Aus Beweisgründen wurde das Verfahren aber eingestellt. Hinsichtlich der angeblichen gefährlichen Drohung sei der Wortlaut zu unbestimmt gewesen.
 
Gegen die drei weiteren Personen wurde ebenfalls wegen des Verdachts der Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung ermittelt, doch ihnen konnte eine Beitrags- oder Bestimmungshandlung zum "Moschee-Vorfall" nicht nachgewiesen werden, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung mit.
Zur Vollversion des Artikels