Ludwig Koch wurde zu 2 Monate bedingter Haft verurteilt. Er legte Berufung ein.
Der Vater von Natascha Kampusch, Ludwig Koch, ist am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht wegen versuchter Nötigung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hat einen Zeugen und Bekannten von Wolfgang Priklopil, des Entführers seiner Tochter, im Zuge des Prozesses "Martin Wabl gegen Kampuschs Mutter Brigitte Sirny" im September 2008 am Bezirksgericht Gleisdorf unter Anwendung von physischer Gewalt zu einem Gespräch zwingen wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte hat Berufung angekündigt.
Tumult bei Prozess der Mutter
Zu der Tat war es am 18.
September gekommen, nachdem der Zeuge seine Aussage vor Gericht gemacht
hatte. Koch war kurz vor dem Bekannten Priklopils aus dem Saal gegangen, "um
mit ihm zu sprechen", so der Angeklagte. Als er den Zeugen dann im Gang
traf, seien ihm "die Sicherungen durchgegangen". Koch stieß sein Opfer,
hielt es am Arm fest und sagte: "So, jetz' sprech ma."- lesen
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Die Szene war von einem Fernsehsender mitgefilmt worden. Vor Gericht wurde das Video dem Angeklagten noch einmal gezeigt: "Mittlerweile weiß ich, dass das rechtlich nicht richtig war," gestand er ein, fügte aber hinzu, dass der Zeuge "immer nur lüge" und er wollte, dass er "Stellung dazu nimmt". Mit der Bitte, das Opfer im Zeugenstand zu fragen, wie oft es Natascha Kampusch tatsächlich gesehen habe, blitzte der Angeklagte bei Richterin Elisabeth Juschitz jedoch ab: Dies sei nicht Teil dieses Verfahrens, hieß es.
Auf Wunsch des Angeklagten wurde das Opfer - das aus Angst vor neuerlichen Übergriffen mit Polizeischutz eintraf - auch noch kurz zum genauen Tathergang befragt. Als der Mann den Zeugenstand wieder verlassen konnte, wollte er aber noch "andere Sachen", die vorgefallen seien, protokolliert haben. Richterin Juschitz wies auch diese Bitte mit der selben Begründung ab. "Damit bin ich nicht einverstanden," weigerte sich der Zeuge zu gehen. Erst nach mehreren gescheiterten Versuchen, doch noch Gehör zu finden, erhob sich das Opfer und verließ den Zeugenstand. "Erstatten Sie bezüglich Ihrer anderen Begehren bei der Sicherheitsbehörde Anzeige," empfahl Juschitz.
Auf die Frage, ob der Angeklagte den Aussagen des Zeugen noch etwas hinzufügen möchte, meinte dieser nur: "Alle Anwesenden werden sich wohl das selbe denken." Aufgrund der eindeutigen Beweislage und des Tatsachengeständnisses wurde Koch zu zwei Monaten Haft - bedingt auf drei Jahre - verurteilt. "Ich verstehe Ihre Emotionen, trotzdem muss man rechtens handeln," begründete die Richterin.