Obergrenze und Abgaben geplant
Neue Regeln noch vor GR-Wahl für Zweitwohnsitze
04.03.2020Vier konkrete Punkte werden nächste Woche im Gemeindeausschuss diskutiert.
Schladming. Das Thema Zeitwohnsitze dominiert den Wahlkampf in der Obersteiermark. Touristisch genutzte Zweitwohnungen treiben die Wohnungspreise in der Obersteiermark in die Höhe und erschweren den Einheimischen das Leben. Nun ist ein erster Lösungsansatz in Griffweite. Im Landtag am 11. März werden vier Punkte eingebracht. So sollen künftig die steirischen Gemeinden selbst eine prozentuelle Obergrenze für Nebenwohnsitze festlegen.
Abgaben. Weiters soll die Gemeinde Vorbehaltsflächen für Hauptwohnsitze festlegen können und die Abgabe für Zweitwohnsitze erhöht werden. Ebenfalls will man eine Änderung des Meldegesetzes.