Die ersten Klagen wurden nun eingestellt, der Anwalt geht davon aus, dass das Urteil richtungsweisend für die restlichen Klagen ist.
Bad Aussee. In Bad Aussee eskalierte vor vier Jahren ein Streit um den Schottergrubenparkplatz. Es stellte sich die Frage, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Parkplatz handelt. Mehr als 500 Autofahrern flatterten Besitzstörungsklagen ins Haus - unter ihnen 60 Mitglieder des steirischen Blasmusikverbands. Sie parkten am Schottergrubenparkplatz, nachdem sie die Feuerwehr einwies. Etwa 400 Euro pro Person sollten die Besucher der "Jahresversammlung 2019" des Blasmusikverbands an die neuen Besitzer des damals Schottergrube genannten Kammerhof-Platzes zahlen. "Ich bin schon jahrzehntelang Anwalt und muss sagen, dass ich so etwas wie in diesem Verfahren nur sehr selten erlebt habe – und das sage ich bewusst sehr vorsichtig. Man muss wissen, wir haben beispielsweise zwei Verhandlungstage gehabt, da saßen wir von neun bis nach jeweils nach Mitternacht bei Gericht. Es wurde über das Vermögen der Gegenpartei das Insolvenzverfahren eröffnet, dann wieder aufgehoben. Es sind nahezu sämtliche Richter in der ersten und zweiten Instanz abgelehnt worden. Man muss sagen, das war ein Lehrbuchbeispiel für Jus-Studenten, was alles in der Praxis passieren kann, aber vielleicht nicht passieren sollte", sagt Arno Lerchbaumer, der Anwalt des Blasmusikverbandes. Nun wurden 17 Klagen fallen gelassen, die Verfahren eingestellt. Lerchbaumer ist sicher, dass dieses Urteil richtungsweisend für die weiteren 40 Mitglieder des Blasmusikverbands ist.