Die damals 14-Jährige hatte einen Mitschüler niedergestochen
Eine mittlerweile 16-jährige Obersteirerin muss sich Anfang Oktober erneut im Straflandesgericht Leoben wegen einer Messerattacke auf einen Mitschüler im Mai 2013 verantworten. Beim ersten Prozess war sie wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Richterin fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weil eher ein Mordversuch vorliege. Nun drohen der jungen Frau bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Wie Gerichtssprecher Armin Scheck am Donnerstag mitteilte, wird sich die 16-Jährige von 1. bis 3. Oktober jeweils ab 9.00 Uhr wegen versuchten Mordes vor einem Jugend-Geschworenengericht verantworten müssen. Sieben Zeugen wurden geladen, Sachverständige aus den Fachgebieten Gerichtsmedizin, Psychiatrie und Pädagogik sind beigezogen. An den beiden ersten Verhandlungstagen sollen vorrangig die Angeklagte sowie die Zeugen gehört werden.
Mitschüler niedergestochen
Die Angeklagte war erst 14 Jahre alt, als sie in einer Pause im Mai des Vorjahres in einer Schule in Kapfenberg auf einen Burschen losging. Zuvor hatten die beiden dauernd Streit und beflegelten sich gegenseitig auf Facebook und anderen Plattformen. Damals nahm die Schülerin ein Jausenmesser in ihrer Tasche mit zum Unterricht und stach zu. Das Opfer wurde schwer verletzt, erholte sich aber rasch. Die Schülerin wurde zunächst wegen des Verdachts auf versuchten Mord drei Monate in Untersuchungshaft genommen, anschießend aber wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt. Nun könnte es sich doch um einen Mordversuch gehandelt haben. Das werden die Geschworenen entscheiden müssen.
Kein Schuldgefühl
Beim Auftakt zum ersten Prozess im Dezember des Vorjahres hatte die damals 15-Jährige erklärt, sie fühle sich nicht schuldig, konnte aber zur Tat wegen eines anhaltenden Weinkrampfes nichts weiter sagen. Die Verhandlung wurde abgebrochen und für den zweiten Termin vorsorglich eine Psychiaterin bereitgestellt. Doch mit der Aussage wurde es wieder nichts, denn "sie fühlt sich nicht in der Lage, irgendetwas Konstruktives vorfallsbedingt beizutragen", erklärte der Verteidiger damals. Die "Drucksituation" sei zu groß und könnte die Erinnerung beeinträchtigen, so der Anwalt.
Das Mädchen pöbelt auf Facebook weiter
Der Bericht der Jugendwohlfahrt enthielt infolge wenig Gutes über das Mädchen. Dort hieß es nämlich "alle Möglichkeiten außer einer Auslandsunterbringung sind ausgeschöpft", das Mädchen sei nach wie vor aggressiv - wie auch Facebook-Einträge aus jüngster Zeit bewiesen - lasse sich von niemandem etwas sagen und sei immer wieder abgängig. Die Zeugenaussagen, die teilweise unter Ausschluss getätigt wurden, hatten ebenfalls zum Teil kein gutes Licht auf die Angeklagte geworfen. Ein ehemaliger Mitschüler gab an, die 15-Jährige habe zuerst das spätere Opfer provoziert, um dann plötzlich ein Messer aus dem Ärmel zu ziehen und zuzustechen.
Nach dem Abschluss des Beweisverfahrens befand die Richterin, dass die Verdachtslage eher in Richtung Mordversuch gehe, was in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fällt. Sie sprach daher das sogenannte Unzuständigkeitsurteil aus.