Einweisung

Psychisch Erkrankter nach Totschlag in Anstalt eingewiesen

03.06.2019

Ein 31-Jähriger wird nach brutalem Totschlag in psychiatrische Anstalt eingewiesen.

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© Symbolbild / Getty Images
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Graz. Ein 31-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat gestanden. Eigentlich hätte er sich wegen eines äußerst brutalen Mordes verantworten müssen, doch der psychiatrische Gutachter stufte ihn als nicht zurechnungsfähig aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ein. Daher beantragte der Staatsanwalt, der von einer "grauenvollen Tat" sprach, die Einweisung.

Unglaublicher Gewalkt-Akt

Im Dezember des Vorjahres war ein Handwerker zu einem Einfamilienhaus in Graz-Andritz gekommen, um seinen Lohn abzuholen. Der Sohn der Besitzerin sah ihn im Garten und schlug ihn zu Boden, bevor er noch sagen konnte, weswegen er gekommen war. Der Mann fiel um und war sofort bewusstlos, doch der 31-Jährige soll weiter auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben - bis zum Austritt des Hirns. "Diese besonders brutale und abscheuliche Tat ist vollkommen grundlos geschehen, das Opfer war nur zur falschen Zeit am falschen Ort", führte Staatsanwalt Christian Kroschl aus.
 
Bei der Vernehmung durch die Polizei soll der Betroffene gesagt haben, ihn habe gestört, dass ein Fremder sein Grundstück betreten habe. "Das war sein Todesurteil", äußerte sich der Verdächtige laut Polizeiprotokoll. "Ist das alles so passiert?", fragte Richterin Elisabeth Juschitz. "Ja", antwortete der Befragte. "Wer ist verantwortlich?", hakte die Richterin nach. "Ich", sah der Betroffene ein. Er sei nach der Tat "komplett verwirrt und unter Schock" gewesen, gab er an.
 

Täter leidet an Schizophrenie

Bei der Vernehmung durch die Kriminalpolizei hatte er geäußert, er bereue nichts und würde es jederzeit wieder tun. Vor Gericht distanzierte er sich von diesen Aussagen, allerdings war er mit einer Einweisung einverstanden. Mit den Tabletten und in einer Anstalt würde es ihm besser gehen, betonte er, er sei wesentlich gelassener. "Wie lange glauben Sie, dass sie dort bleiben müssen?", wollte die Vorsitzende wissen. "Ein Leben lang", zeigte sich der 31-Jährige einsichtig.
 
Sein Verteidiger, Michael-Thomas Reichenvater, konnte nicht viel für seinen Mandanten ins Treffen führen. Immerhin hatte er das Geld für die Beerdigung des Opfers, rund 4.800 Euro, in bar dabei und übergab sie dem Anwalt der Hinterbliebenen im Auftrag der Eltern des 31-Jährigen.
 
Eine Einweisung galt schon zu Mittag als wahrscheinlich, mit einer Entscheidung der Geschworenen wurde für Nachmittag gerechnet.
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