Blitzprozess
Richtervereinigung weist Kritik an Althaus-Verfahren zurück
05.03.2009
Die österreichische Richtervereinigung hat Kritik am Vorgehen der Justiz im Fall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus zurückgewiesen.
Die rasche Durchführung des Verfahrens sei nur möglich gewesen, weil alle Verfahrensbeteiligten - der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und der Opfervertreter - ausdrücklich zustimmten und ordnungsgemäß geladen wurden, erklärte Präsident Werner Zinkl. Das Urteil könnte laut Landesgericht Leoben spätestens am Freitag rechtskräftig sein, hieß es am Mittwoch.
"Alle Verfahrensgrundsätze wurden eingehalten"
"Auch
die Medienvertreter nahmen an der Verhandlung teil, so dass alle
Verfahrensgrundsätze eingehalten wurden", hieß es am Mittwoch in einer
Aussendung der Richtervereinigung. "Unter gleichartigen Voraussetzungen wäre
daher jedem anderen Angeklagten ein solcher rascher Prozesstermin ermöglicht
worden, weil die österreichische Justiz - nach Maßgabe der personellen
Kapazitäten - generell bemüht ist, die Verfahren möglichst rasch und
effizient durchzuführen."
Unterschiedliche juristische Meinungen
Die Präsidentin der
steirischen Rechtsanwaltskammer, Gabriele Krenn, dass eine solche "überaus
schnelle Vorgangsweise" in der Praxis nicht so üblich sei. Hingegen sei es
durchaus üblich, dass sich ein Beschuldigter durch einen sogenannten
Machthaber vertreten lasse, so Krenn. Der derzeit in einer Reha-Klinik
befindliche Althaus selbst war nicht zum Prozess erschienen, er hatte sich
von seinem steirischen Anwalt Walter Kreissl vertreten lassen. Der Sprecher
der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, sprach in der
"Süddeutschen Zeitung" vom Mittwoch von einer "in Österreich keineswegs
üblichen Vorgangsweise". Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden,
die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei. Das Vorgehen sei zwar nicht
rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich".
Die Präsidentin des Landesgerichts Leoben, Ulrike Haberl-Schwarz, hatte in einem Gespräch mit der "Kleinen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) erklärt, dass so ein schnelles Verfahren am Bezirksgericht "absolut Usus" sei, wenn alle Voraussetzungen zuträfen. Dies geschehe, wenn der Richter Zeit habe, keine Gutachten erörtere und keine Vernehmungen mehr geführt werden müssten, das Eingeständnis der Verantwortung vorliege, alle am Prozess Mitwirkenden sich mit der raschen Abwicklung einverstanden erklärt und anwesend waren. Man müsse hervorheben, dass es auch im Interesse der Hinterbliebenen der Opfer wichtig ist, die Sache schnell abzuwickeln. So wurde schnell die Basis geschaffen, die zivilrechtlichen Komponenten des Schadenersatzes zu klären. Haberl-Schwarz war am Mittwoch laut ihrem Büro krankheitsbedingt für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Die
Staatsanwaltschaft hat den Ministerpräsidenten bereits am 25. Februar wegen
fahrlässiger Tötung der 41-jährigen Slowakin angeklagt. Althaus habe
unmittelbar vor dem Skiunfall laut Anklage gegen grundsätzliche
Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS verstoßen. Er sei mit
einer Mindestgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde in die
"Panoramapiste" eingebogen, "obwohl für ihn bereits in Annäherung des
Kreuzungsbereiches erkennbar war, dass die Frau die Panoramaabfahrt talwärts
fuhr". Althaus sei anschließend "gegen die eigentliche Fahrtrichtung
hangaufwärts" gefahren und kurz darauf mit der 41-Jährigen zusammengestoßen
- wobei dies "für ihn durch Anhalten oder ein rechtzeitiges Ausweichmanöver
bei Erkennbarkeit der Talwärtsfahrt der Frau vermeidbar gewesen wäre".