Teenie-Prozess

Schüler (14) wollten mit zwei Lehrerinnen russisches Roulette spielen

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Die beiden Teenies kassierten vom Gericht in Leoben jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. 

"Let's play russian roulette": Diese Aufforderung auf Snapchat, darunter die Namen zweier Lehrerinnen, hat die beiden 14-Jährigen vor Gericht gebracht. Sie mussten sich am Dienstag in Leoben wegen Bildung eines verbrecherischen Komplotts verantworten, der Staatsanwalt ortete nachträglich auch eine gefährliche Drohung. Letztendlich beließ es der Richter aber bei beiden bei 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die sie gerne annahmen.

Außer der Idee, mit den Lehrkräften russisches Roulette zu spielen, postete der eine Angeklagte auch noch Fotos von einer Gaspistole, einer Hacke und Messern. In der Chatgruppe war außer den Beschuldigten auch noch ein Mädchen, das die ganze Sache schließlich weitererzählte, wodurch es zur Anzeige kam.

Angeklagter: "Ich wollte cool sein"

"Wieso haben Sie das gemacht?", fragte Richter Peter Wilhelm den ersten Angeklagten. "Weiß nicht", kam es kaum hörbar. "Was war Ihr Gedanke?", hakte der Richter nach. "Ich wollte cool sein", gestand der Schüler. Das Bild einer maskierten Person in diesem Chatverlauf "sollte ein Witz sein", meinte der 14-Jährige. "Wenn man das so sieht und alles durchliest, wird einem schon mulmig", befand der Vorsitzende.

Der zweite Schüler, der erst im Dezember 2023 aus Ungarn in die obersteirische Mittelschule kam, hatte auch ein Foto einer Waffe seines Vaters gepostet. "Zur Erinnerung", wie er angab, weil diese mittlerweile verkauft wurde. Das fand der Richter seltsam: "Andere haben Fotos von Urlauben oder Schulausflügen, aber nicht Bilder von Waffen", meinte er. Warum gerade die beiden genannten Lehrerinnen ausgesucht worden waren? "Die waren am Anfang nicht sehr nett zu mir", erklärte der Befragte.

"Sie hatten nie und nimmer den Plan, die Lehrerinnen umzubringen", betonte der Verteidiger. Seine Kollegin sprach von einem "Lausbubengeplänkel" auf Snapchat, das allerdings "moralisch komplett verwerflich" sei.

Trotz allem befand der Richter, dass "es keiner Verurteilung bedarf", allerdings wäre ein Freispruch rechtlich falsch. Also verhängte er jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, was beide Angeklagten annahmen.

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