15 Monate Haft
Schuldspruch im "Quecksilberprozess" in Leoben
30.05.2008
Der wegen Verleumdung im "Quecksilberprozess" angeklagte Steirer wurde zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Ein ungewöhnlicher Fall von Verleumdung wurde nun am Landesgericht Leoben vorläufig abgeschlossen. Ein Steirer, der nachweislich an einer schweren Quecksilbervergiftung leidet, soll den Verdacht gezielt auf seine Ehefrau gelenkt haben. Die Ermittlungen gegen die Frau wurden allerdings eingestellt. Der Ehemann musste sich dagegen wegen Verleumdung verantworten und wurde am Donnerstag zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Schwere Quecksilbervergiftung
Im Frühjahr 2006 wurde bei dem
37-Jährigen eine schwere Quecksilbervergiftung festgestellt. Bald stellte
sich heraus, dass der Frühpensionist seit Monaten von seiner Frau - einer
Krankenschwester - Infusionen bekommen hatte. Gegen die Ehefrau wurde
zunächst ermittelt, die Untersuchungen aber bald eingestellt. Es kam
schließlich der Verdacht auf, dass der Beschuldigte sich selbst vergiftet
hat, um seine Frau im Zuge einer schwierigen Trennung, die in eine Scheidung
mündete, zu belasten. Aus diesem Grund wurde gegen den Steirer Anklage wegen
Verleumdung erhoben.
Nachweislich sechs gekauft
Vor Gericht gab er an, von niemandem
als seiner Frau je eine Infusion oder Spritze bekommen zu haben. Nach ihren
Angaben hatte er mehrere Fieberthermometer kaputtgemacht und nach neuen
verlangt. Nachweislich wurden innerhalb kürzester Zeit sechs derartige
Quecksilber-Fiebermesser von Familienmitgliedern in der Apotheke gekauft.
Richter Peter Wilhelm verurteilte den Obersteirer wegen Verleumdung zu 15 Monaten bedingter Haft. Der 37-jährige erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.