Sie ließ Tabletten bei ihrer 13-jährigen Schwester. Dafür musste sich eine 24-jährige Grazerin jetzt vor Gericht verantworten.
Fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen lautete die Anklage. Die mehrfach vorbestrafte Angeklagte, die Kontakt zur Drogenszene hatte, und momentan eine Haftstrafe absitzt, wurde von Richter Ernst Schaffernak für schuldig befunden und zu zehn Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schwester lag tot im Bett
Die 13-Jährige war Ende August 2007 in
der Obhut ihrer damals 23-jährigen Schwester. Am Abend wurde gemeinsam mit
dem Freund der Angeklagten Bier getrunken, auch Tabletten wurden
eingenommen. Obwohl die Jugendliche über Liebeskummer klagte, ließ die Frau
ihre Tasche mit weiteren Tabletten, wie etwa Somnubene und Tramal (Schlaf-
und Schmerztabletten), in der Wohnung zurück, während sie selbst mit ihrem
Freund kurz wegfuhr. Nach einem DVD-Abend hätten sich alle schlafen gelegt,
so die Angeklagte. Am Morgen fand sie ihre 13-jährige Schwester tot im Bett
liegend.
Todesursache Hirnschwellung
Die Gerichtsmedizinerin erklärte,
dass die Ursache für den Tod eine Hirnschwellung und ein Lungenödem waren.
Diese seien durch eine Überdosis des Wirkstoffes Tramadol verursacht worden.
Es sei der "absolut höchste Dosiswert", den die Medizinerin von diesem
Wirkstoff bisher bei einem Verstorbenen gefunden habe. Die Angeklagte zeigte
sich im Sinne des Strafantrages schuldig.
Zehn Monate bedingt
Richter Schaffernak verurteilte die zweifache
Mutter - die drei und fünf Jahre alten Kinder befinden sich derzeit bei
einer Krisenpflegefamilie - zu zehn Monaten bedingter Haftstrafe. Diese
kommen zu den neun Monaten, welche die 24-Jährige bei zwei vorherigen
Verurteilungen ausgefasst hatte, hinzu. Außerdem muss die Grazerin noch bis
Ende Juli eine dreimonatige Haft absitzen. "Ich hoffe, dass Sie, wenn Sie
rauskommen, schnurstracks wieder zu arbeiten anfangen und sich von der
Grazer Suchtgiftszene fernhalten", so Schaffernak als Begründung. "Sie sind
mit dem Verlust ihrer Schwester ohnehin schon mehr bestraft, als es ein
Gericht tun könnte." Die Angeklagte zeigte sich einverstanden - das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig.