Der Mord an der Landesnervenklinik in Graz ist geklärt. Ein Mitpatient gab an, er wollte das Opfer nur "füttern".
Der Mord bzw. das Tötungsdelikt in der Grazer Nervenklinik ist geklärt: Wie der Leiter der Ermittlungen, Oberst Alois Eberhart, am Donnerstag mitteilte, sei als Täter ein Mitpatient überführt worden.
Wollte nur "füttern"
Der Mitpatient habe
zugegeben, den Tod des 48-jährigen Pfleglings verschuldet zu haben, erklärte
Eberhart. Dieser habe Hunger gehabt und er habe ihn nur mit Leberaufstrich
und einer halben Semmel füttern wollen, berichtete der Kriminalist von den
Einvernahmen. Wie die kleine Alu-Dose mit Leberaufstrich in den Rachen
gekommen war, habe sich der mutmaßliche Täter selbst nicht erklären können.
Schwierige Einvernahme
Die Einvernahmen hätten sich sehr
schwierig gestaltet, sagte Eberhart. Der vermutliche Täter sei psychisch
schwer krank, man habe die Befragungen öfters unterbrechen müssen und
phasenweise habe der Mann wirr gesprochen. Dennoch habe er letztlich
glaubhaft den Hergang geschildert und gezeigt. "Seine Schilderung,
Zeugenaussagen und die Faktenlage passen zusammen", so Eberhart.
Unzurechnungsfähigkeit möglich
Wie der Sprecher der
Staatsanwaltschaft Graz, Manfred Kammerer sagte, komme es in Fällen, in
denen der Beschuldigte als unzurechnungsfähig eingestuft wird, zu keiner
Anklage. Es werde nur von der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Einweisung
in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt. Diese habe aber
im konkreten Fall keine Auswirkungen auf die Unterbringung und würde nur im
Zusammenhang mit einer möglichen Entlassung eine Rolle spielen.
Nur wenige Minuten unbeobachtet
Inzwischen ist auch Kritik am
Umstand aufgekommen, dass das Opfer trotz Fixierung offenbar über einen
längeren Zeitraum vom Pflegepersonal unbeaufsichtigt war.
Laut Betriebsdirektor Bernhard Haas war der Patient aufgrund akuter Selbstgefährdung ruhig gestellt worden. Dies sei mittels einer so genanten Fünf-Punkt-Fixierung ans Bett erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Abteilung von zwei Pflegemitarbeitern und einem Stationsarzt betreut. Wie Haas sagte, waren die Pflegemitarbeiter "mit allgemeinen Stationsarbeiten" beschäftigt - der Patient sei "drei bis vier Minuten aus den Augen gelassen" worden.
Aufgrund des Allgemeinzustandes des Mannes wäre man davon ausgegangen, dass keine akuten gesundheitlichen Komplikationen zu erwarten seien und daher die Betreuung "absolut ausreichend" war. "Selbstverständlich ist der Zwischenfall ein Anlass, unsere organisatorischen Vorkehrungen kritisch zu überprüfen", so der Betriebsdirektor.
Forderung nach Rundumüberwachung
Für die steirische
Patientenombudsfrau Renate Skledar stellte sich die Frage, "ob eine
ausreichende Aufsicht gegeben war: Wo waren die Pfleger, und wenn sie
draußen waren, dürfen sie das?" Skledar machte darauf
aufmerksam, dass ein fixierter Patient ein in jeder Hinsicht schützenswerter
Patient sei. Patientenanwalt Michael Scherf forderte generell eine
Rundumüberwachung von fixierten Patienten ein.