Im Herberstein-Prozess dehnte die Staatsanwaltschaft am Montag die Anklage aus. Außerdem sprachen Vertreter der Finanz auf der Zeugenbank.
Im Grazer Straflandesgericht ging am am Montag der Herberstein-Prozess in die fünfte Woche. Auf dem Programm stand weiterhin die Befragung von Zeugen. Geladen waren Vertreter von Finanzämtern aus Graz und der Oststeiermark, da in diesen Tagen bei der Verhandlung die Abgabenhinterziehung im Vordergrund steht.
Anklage ausgedehnt
Am Montag war unter anderem auch jener
Finanzbeamte beim Herberstein-Prozess als Zeuge geladen, bei dem Heinz Boxan
im Jahr 2005 Selbstanzeige erstattet hatte. Außerdem wurde über den Antrag
zur Ablehnung von Gutachter Fritz Kleiner beraten, den Verteidiger Peter
Bartl eingebracht hatte. Weiters dehnte Staatsanwalt Johannes Winklhofer die
Anklage aus, indem er die Schadenssummen im Falle des angeklagten Betrugs
bei Andrea Herberstein und Heinz Boxan wesentlich erhöhte.
Richterin Elisabeth Juschitz beschäftigte sich eingehend mit dem Ablehnungsantrag, den die Verteidigung eingebracht hatte. In diesem wird Kleiner als befangen erklärte, was der Gutachter selbst stets bestritten hat. Das Gericht sah keinen Grund zu Ablehnung des Sachverständigen und wies den Antrag ab.
Dubiose Umstände bei Selbstanzeige
Ein pensionierter
Finanzbeamter, der auch Teamleiter der Steuerfahndung Österreich war, wurde
als erster Zeuge gehört. Die Umstände der Selbstanzeige von Heinz Boxan
waren etwas dubios, fand das Gespräch mit dem Beamten doch in einem
Gastgarten und durch Vermittlung eines Journalisten statt, der die
Geschichte dann an eine Zeitung weiterleitete.
"Ich habe über einen Redakteur erfahren, dass Boxan Informationen über Herberstein hätte", schilderte der Zeuge. Bei dem Treffen im Gasthaus erzählte der Angeklagte dann dem Beamten einige Details. "Das Highlight waren die Erlösverkürzungen bei den Eintrittskarten", so der Zeuge. Allerdings wollte Boxan nicht selbst als Anzeiger aufscheinen und nannte dem Finanzbeamten die Namen einiger ehemaliger Mitarbeiter von Herberstein, die seine Angaben bestätigen könnten.
"Medien wußten mehr als wir"
Der Beamte riet dann
Boxan zu einer vollständigen Selbstanzeige, "weil nur die
strafmildernd wirkt", erklärte er vor Gericht. Zum damaligen Zeitpunkt
habe er oft das Gefühl gehabt, "die Medien wussten teilweise mehr
als wir. Ich hatte den Eindruck, Boxan wird gesteuert bei seinem Vorgehen",
schilderte der Zeuge.
Der Staatsanwalt dehnte auf Grund der bisherigen Verfahrensergebnisse die Anklage aus. Andrea Herberstein wird nun ein Betrugsschaden von 332.170,86 Euro (bisher: 73.764,23 Euro) und Heinz Boxan ein Schaden in der Höhe von 201.359,76 Euro (bisher: 70.548,66 Euro) vorgeworfen.
Überprüfung nach Medienberichten
Unter den Zeugen war
auch der Leiter des Finanzamtes Oststeiermark, Gerald Kriechbaum. Er gab an,
nach den Medienberichten eine Überprüfung des Betriebes in Herberstein
angeordnet zu haben. Er selbst sei bis zum Ende des Verfahrens dabei
gewesen, "was an sich nicht üblich ist". Die Schlussbesprechung wurde ihm
aber aus der Hand genommen, er erhielt nur eine Aktennotiz, dass sie
stattgefunden habe.
Der Zeuge schilderte, wie er eine 23 Seiten lange Stellungnahme zur Selbstanzeige von Andrea Herberstein erhielt. Darin wurde betont, dass es eine rechtzeitige Selbstanzeige sei, "wovon wir nicht überzeugt waren", so Kriechbaum. Also wurde das Finanzamt eingebunden und mit der Stellungnahme konfrontiert.
"Absolut unüblich"
Kurz darauf schaltete sich der
Bundesweite Fachbereich ein. "Das ist absolut unüblich, normalerweise wird
der Fachbereich ausdrücklich um seine Mitarbeit gebeten", schilderte der
Zeuge. Er musste alle Unterlagen übermitteln und hörte länger nichts mehr,
bis ihm plötzlich eine Aktennotiz über eine bereits erfolgte
Abschlussbesprechung übermittelt wurde. "Ich habe das sehr merkwürdig
gefunden", äußerte sich Kriechbaum.