Herberstein-Prozess

Staatsanwalt dehnt Anklage gegen Herberstein aus

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Im Herberstein-Prozess dehnte die Staatsanwaltschaft am Montag die Anklage aus. Außerdem sprachen Vertreter der Finanz auf der Zeugenbank.

Im Grazer Straflandesgericht ging am am Montag der Herberstein-Prozess in die fünfte Woche. Auf dem Programm stand weiterhin die Befragung von Zeugen. Geladen waren Vertreter von Finanzämtern aus Graz und der Oststeiermark, da in diesen Tagen bei der Verhandlung die Abgabenhinterziehung im Vordergrund steht.

Anklage ausgedehnt
Am Montag war unter anderem auch jener Finanzbeamte beim Herberstein-Prozess als Zeuge geladen, bei dem Heinz Boxan im Jahr 2005 Selbstanzeige erstattet hatte. Außerdem wurde über den Antrag zur Ablehnung von Gutachter Fritz Kleiner beraten, den Verteidiger Peter Bartl eingebracht hatte. Weiters dehnte Staatsanwalt Johannes Winklhofer die Anklage aus, indem er die Schadenssummen im Falle des angeklagten Betrugs bei Andrea Herberstein und Heinz Boxan wesentlich erhöhte.

Richterin Elisabeth Juschitz beschäftigte sich eingehend mit dem Ablehnungsantrag, den die Verteidigung eingebracht hatte. In diesem wird Kleiner als befangen erklärte, was der Gutachter selbst stets bestritten hat. Das Gericht sah keinen Grund zu Ablehnung des Sachverständigen und wies den Antrag ab.

Dubiose Umstände bei Selbstanzeige
Ein pensionierter Finanzbeamter, der auch Teamleiter der Steuerfahndung Österreich war, wurde als erster Zeuge gehört. Die Umstände der Selbstanzeige von Heinz Boxan waren etwas dubios, fand das Gespräch mit dem Beamten doch in einem Gastgarten und durch Vermittlung eines Journalisten statt, der die Geschichte dann an eine Zeitung weiterleitete.

"Ich habe über einen Redakteur erfahren, dass Boxan Informationen über Herberstein hätte", schilderte der Zeuge. Bei dem Treffen im Gasthaus erzählte der Angeklagte dann dem Beamten einige Details. "Das Highlight waren die Erlösverkürzungen bei den Eintrittskarten", so der Zeuge. Allerdings wollte Boxan nicht selbst als Anzeiger aufscheinen und nannte dem Finanzbeamten die Namen einiger ehemaliger Mitarbeiter von Herberstein, die seine Angaben bestätigen könnten.

"Medien wußten mehr als wir"
Der Beamte riet dann Boxan zu einer vollständigen Selbstanzeige, "weil nur die strafmildernd wirkt", erklärte er vor Gericht. Zum damaligen Zeitpunkt habe er oft das Gefühl gehabt, "die Medien wussten teilweise mehr als wir. Ich hatte den Eindruck, Boxan wird gesteuert bei seinem Vorgehen", schilderte der Zeuge.

Der Staatsanwalt dehnte auf Grund der bisherigen Verfahrensergebnisse die Anklage aus. Andrea Herberstein wird nun ein Betrugsschaden von 332.170,86 Euro (bisher: 73.764,23 Euro) und Heinz Boxan ein Schaden in der Höhe von 201.359,76 Euro (bisher: 70.548,66 Euro) vorgeworfen.

Überprüfung nach Medienberichten
Unter den Zeugen war auch der Leiter des Finanzamtes Oststeiermark, Gerald Kriechbaum. Er gab an, nach den Medienberichten eine Überprüfung des Betriebes in Herberstein angeordnet zu haben. Er selbst sei bis zum Ende des Verfahrens dabei gewesen, "was an sich nicht üblich ist". Die Schlussbesprechung wurde ihm aber aus der Hand genommen, er erhielt nur eine Aktennotiz, dass sie stattgefunden habe.

Der Zeuge schilderte, wie er eine 23 Seiten lange Stellungnahme zur Selbstanzeige von Andrea Herberstein erhielt. Darin wurde betont, dass es eine rechtzeitige Selbstanzeige sei, "wovon wir nicht überzeugt waren", so Kriechbaum. Also wurde das Finanzamt eingebunden und mit der Stellungnahme konfrontiert.

"Absolut unüblich"
Kurz darauf schaltete sich der Bundesweite Fachbereich ein. "Das ist absolut unüblich, normalerweise wird der Fachbereich ausdrücklich um seine Mitarbeit gebeten", schilderte der Zeuge. Er musste alle Unterlagen übermitteln und hörte länger nichts mehr, bis ihm plötzlich eine Aktennotiz über eine bereits erfolgte Abschlussbesprechung übermittelt wurde. "Ich habe das sehr merkwürdig gefunden", äußerte sich Kriechbaum.

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