Graz
Staatsanwaltschaft beruft gegen Freispruch für steirischen Arzt
02.10.2017Das überraschende Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft Graz wird gegen den am Freitag gefallenen Freispruch für den oststeirischen Arzt berufen. Das teilte die Behörde am Montag in einer Aussendung mit. Das Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Graz wird sich nun mit dem Fall auseinandersetzen müssen.
"Die Rechtsmittelanmeldung erfolgte, weil aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Schlüssigkeit der Beweiswürdigung nur anhand der schriftlichen Urteilsausfertigung überprüft werden kann", hieß es weiter in der Aussendung. Daraus dürfe aber nicht abgeleitet werden, dass die Staatsanwaltschaft Graz die gegen den erkennenden Richter erhobenen Vorwürfe einer einseitigen Prozessführung teilt.