Urteil

Steirer als falsche Polizisten - Bedingte Haft

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Vier junge Steirer kassierten als falsche Polizisten ab - und landeten vor Gericht: Jetzt wurden sie verurteilt.

Weil sie als falsche Polizisten die Autofahrer abkassiert hatten, standen vier junge Burschen am Donnerstag in Leoben vor Gericht. Sie besorgten sich Kleidung, Blaulicht, Waffe und Handschellen aus dem Internet und schritten in der Obersteiermark zur "Amtshandlung". Dafür bekamen sie nun die Rechnung präsentiert: Zwei der "Beamten" bekamen bedingte Haftstrafen, zwei kamen mit einer diversionellen Einigung davon.

Sie filmten sich dabei
"Die Herren sind auf die gute Idee verfallen, Polizeikontrollen durchzuführen und sich dabei zu filmen", meinte Staatsanwalt Walter Plöbst einleitend. Die vier Angeklagten im Alter zwischen 17 und 19 Jahren hatten im Herbst vorigen Jahres mehrmals "Amtshandlungen" gesetzt. Dabei trugen sie schwarze Jacken mit der Aufschrift "Polizei", rote Feuerwehr-Barette und hatten auch Handschellen und eine Waffe dabei. Die Sachen stammten großteils aus dem Internet.

Vor Gericht sitzen die vier schmächtigen Burschen allerdings brav in "Zivilkleidung" und wirken alle, als wären sie noch schulpflichtig. "Es hätte auch einem Autofahrer auffallen können, dass diese jungen Gesichter nicht zur Uniform passen", gab einer der Verteidiger diesbezüglich zu denken. Eine der abgestraften Autolenkerinnen war das selbst gebastelte Strafmandat komisch vorgekommen. "Ich habe nach der Dienstnummer gefragt", schilderte sie. "Und?", so die Richterin. "Aber piekfein, habe ich sofort bekommen", erzählte sie. Dich gestimmt hatte die Nummer natürlich nicht, und ein befreundeter Kripo-Beamter hatte schließlich den Stein ins Rollen gebracht.

Bei den ersten paar "Kontrollen" hatten die Beschuldigten noch nicht abkassiert, sondern nur die Papiere und das Fahrzeug überprüft und sich dabei filmen lassen. "Wahrscheinlich war es da mit einer Verwarnung getan", warf der Staatsanwalt trocken ein.

Die beiden federführenden "Polizisten" wurden zu drei und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt, der filmende Kollege und der, der nur Schmiere gestanden war, kamen mit einer diversionellen Einigung davon. Sie müssen jeweils 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 50 Euro Bußgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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