Leoben

Steirer tötete Ex-Frau: Lebenslange Haft

03.02.2015

Angeklagter (51) vor Gericht: "Ich wollte, dass sie still ist."

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Ein Obersteirer ist am Dienstag im Landesgericht Leoben von einem Geschworenensenat wegen Mordes an seiner Ex-Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte die 52-Jährige im April 2014 mit einem Nudelwalker geschlagen und anschließend erdrosselt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich wollte, dass sie still ist"
Der Angeklagte war zur Tat geständig. Als Motiv gab er an, von ihren dauernden Nörgeleien genug gehabt zu haben: "Ich wollte, dass sie still ist."

Der 51-Jährige hatte die Frau 2009 geheiratet, ein Jahr später war bereits die Scheidung. Trotzdem blieb das Paar zusammen, obwohl es dauernd Streit gab, wie der Beschuldigte schilderte. Auch Handgreiflichkeiten sind dokumentiert, doch der 51-Jährige wollte davon nichts wissen, wie er sich auch an die Tat bei der Verhandlung nur noch ganz schwach erinnern konnte.

Grund für die Auseinandersetzung am 24. April 2014 war nach den Angaben des Mannes, dass er die Wohnung nicht ausgemalt hatte, wie es vereinbart gewesen war. Beide Partner waren alkoholisiert, stritten eine Weile, dann ging die Frau ins Schlafzimmer. Ihr Ex-Mann holte aus der Küche den Nudelwalker und schlug ihr damit auf den Kopf. Anschließend soll der Angeklagte die Frau aus dem Bett gezerrt haben. Als sie am Boden lag, drosch er weiter auf sie ein."Er schlug ihr damit so wuchtig auf den Kopf, dass beide Griffe des Nudelholzes abbrachen", schilderte Staatsanwalt Daniel Weinberger. Dann holte der Mann Kabelbinder und band ihre Füße zusammen. Er verklebte ihr den Mund, schließlich nahm er ein Schuhband und erdrosselte sie.

"Ich wollte sie nur erschrecken", lautete die Rechtfertigung des Obersteirers, "Inwiefern?", fragte Richterin Barbara Grundbichler. "Dass sie einmal still ist". Er säuberte anschießend die Wohnung und rief erst Stunden später die Rettung. Zunächst gab er an, er habe die 52-Jährige leblos vorgefunden, als er vom Spaziergang mit dem Hund zurückgekommen war. Bei der Polizei erklärte er schließlich, er habe "eine große Wut" auf das Opfer gehabt. "War das der Grund, warum Sie zugeschlagen haben?", wollte die Richterin wissen. "Das kann ich nicht mehr sagen", blieb der Beschuldigte vage.


 

Zur Vollversion des Artikels