Vier Monate Haft
Steirer warf Katze gegen die Wand - Häfn
04.10.2007
Weil er die Katze seiner Frau getötet hatte, wurde ein Steirer am Donnerstag zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Der Beschuldigte gab an, das Tier an die Wand geworfen zu haben, weil es ihn gekratzt hatte. Schuldig fühlte er sich nicht wirklich: "Ich wollte ja nicht, dass das passiert." Die Staatsanwältin forderte für den mehrfach Vorbestraften eine unbedingte Haftstrafe, und die Richterin gab ihr recht.
Katze gegen die Wand geworfen
"Die Katze hat mich gekratzt, man
sieht heute noch die Narben. Außerdem bin ich Allergiker, da sind sofort
lauter Blasen auf meinem Arm entstanden", schilderte der Beschuldigte, der
sich passender Weise am Welttierschutztag wegen Tierquälerei verantworten
musste. "Sie sind der Katze dann aber nachgerannt und haben sie gegen die
Wand geworfen?", fragte Richterin Michaela Lapanje nach. "Ja", gab der
Befragte zu.
Ehefrau fand das tote Tier
Das schwer verletzte Tier hatte sich
dann unter das Sofa geschleppt, wo es wenig später starb. Als die Ehefrau
heimkam, fand sie die tote Katze. Ihr Mann teilte ihr lapidar mit, er habe
der Katze "eine mitgegeben". "Warum haben Sie sie nicht wenigstens zu einem
Tierarzt gebracht?", wollte die Richterin wissen. "Sie hat sich von mir
nicht mehr angreifen lassen", so der 38-Jährige. "Ich hätte mich von Ihnen
auch nicht mehr angreifen lassen", warf Staatsanwältin Hannelore Verbic ein.
Unbedingte Strafe
Die Ehefrau wollte bereits ihre Anzeige
zurückziehen, was aber keine Auswirkung hatte, da der Tatbestand selbst sich
nicht leugnen ließ. "Ich bin genauso Schuld, ich hätte die Katze nicht
behalten dürfen, er ist Allergiker", versuchte sie abzuschwächen. "Ein Tier
kann sich nicht wehren", meinte die Anklägerin und plädierte für eine
unbedingte Strafe. Die Richterin verurteilte den Steirer zu vier Monaten
unbedingter Haft. "Sie haben die Katze an die Wand gepickt und qualvoll
verenden lassen", meinte sie zum Urteil. Der Angeklagte erbat sich drei Tage
Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.