Steiermark
Tod bei Zahn-OP: Eltern verurteilt
08.11.2013
Die Eltern wurden in erster Instanz zu mehreren Monaten bedingt verurteilt.
Die Eltern eines vierjährigen Mädchens, das nach einer Zahn-Operation 2011 gestorben ist, sind am Freitag im Landesgericht Leoben zu einer bedingten Haftstrafe wegen Vernachlässigung verurteilt worden. Dem Kind mussten die kariösen Milchzähne in Vollnarkose entfernt werden, wobei die Kleine einen Lungenkrampf erlitt und starb. Das Verfahren gegen die Ärzte wurde eingestellt.
Das junge Paar, das zwar noch verheiratet ist, aber offenbar permanent streitet, war ohne Anwalt erschienen, da dieser eine Woche zuvor sein Mandat gekündigt hatte. Doch die beiden Beschuldigten schien das nicht zu kümmern, und auch Richterin Sabine Anzenberger hakte nicht nach.
Es ging ausschließlich um die Frage, warum keiner der beiden Angeklagten jemals mit dem Mädchen bei einem Zahnarzt war und das Kind dadurch diesbezüglich laut Staatsanwältin "gröblich vernachlässigt" war. Die Milchzähne des Mädchens waren schon mit knapp zwei Jahren so desolat, dass die Kinderärztin die Mutter zweimal aufforderte, unbedingt einen Zahnarzt aufzusuchen.
Die Mutter gab an, sie habe schon bemerkt, wie schlecht die Zähne wären. "Sie hat aber gesagt, sie will nicht zum Zahnarzt, sie hat keine Schmerzen", rechtfertigte sich die Frau. "Das Kind war kaum zwei Jahre, als bereits alle Zähne weggefault waren. Sie können doch nicht einem so kleinen Kind die Entscheidung überlassen, ob es zum Zahnarzt will", empörte sich die Richterin. "Das war mein Fehler", so die Mutter leise. "Sie hat viel genascht und Süßes getrunken, und ich fühle mich schuldig, weil ich es ihr nie verboten habe", gestand die Angeklagte ein.
Beim Vater verlief die Befragung nicht viel anders, auch er hatte den schlechten Zustand der Zähne bemerkt, aber nie etwas unternommen. "Ich habe immer gearbeitet, und meine Frau hat gesagt, sie geht eh zum Zahnarzt", so der Angeklagte. "Da nehme ich mir einen Tag frei und gehe selbst", meinte die Richterin. Der medizinische Gutachter meinte, dass Mädchen habe bereits komplett verfaulte Wurzeln gehabt. Wäre man früher zum Zahnarzt gegangen, hätte man eventuell zumindest die unteren Zähne noch retten können.
Das Urteil lautete auf fünf Monate bedingt für die Mutter und sieben Monate bedingt für den Vater, weil bei ihm noch zwei andere kleinere Delikte - unabhängig von dieser Geschichte - dazukamen. Beide nahmen an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.